JurPC Web-Dok. 114/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/200217484

OLG Köln
Urteil vom 11.01.2002

6 U 125/01

Telly

JurPC Web-Dok. 114/2002


AGBG §§ 9, 11 Nr. 15; TDSV §§ 2, 3, 5; TKG § 89; BDSG §§ 3, 4

Leitsatz

Folgende Klauseln in den AGB eines Anbieters von Mobilfunkdiensten halten einer Kontrolle nach Maßgabe des § 9 bzw. des § 11 Nr. 15 nicht stand:

"Ich bestätige und anerkenne die mir ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Preisliste von T-Mobil"

"Ich willige ein, dass die oben angegebenen Daten für Zwecke der Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung verarbeitet oder genutzt werden (ggf. streichen), Datum, Unterschrift des Kunden"

Hingegen sind die Klauseln

"Ich ermächtige meine kontoführende Bank widerruflich, T-Mobil bankübliche Auskünfte zur Bonitätsprüfung zu erteilen. Dazu zählen neben allgemein gehaltenen Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit insbesondere auch die Überprüfung der Kundenangaben bezüglich Kontoverbindung, EC-Karte und/oder Kreditkarte." "(Als TellyLocal Kunde nehmen Sie zwingend am Lastschriftverfahren teil.)... Ich ermächtige T-Mobil widerruflich, die Rechnungsbeträge bei Fälligkeit von u.g. Konto im Lastschriftverfahren abzubuchen."

AGB-rechtlich nicht zu beanstanden.

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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[online seit: 22.04.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Köln, OLG, Telly - JurPC-Web-Dok. 0114/2002