JurPC Web-Dok. 94/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021712378

OLG Köln
Beschluss vom 30.11.2001

6 U 131/01

Grundpreis

JurPC Web-Dok. 94/2002


ZPO § 91a; UWG § 3

Leitsätze

1. Bei der werblichen Angabe eines Grundpreises für die Nutzung eines Mobilfunknetzes per Handy erwarten die angesprochenen Kunden nicht lediglich noch solche Kosten, die ausschließlich nutzungsabhängig sind.

2. Die Verwendung des Begriffs "Mindestumsatz" in der Werbung für Mobilfunknutzung macht dem durchschnittlich aufmerksamen und verständigen Verbraucher deutlich, dass es sich um einen vom Gesprächsaufkommen unabhängigen Preisteil handelt, für den - anders als beim Grundpreis - auch Gespräche geführt werden können.


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[online seit: 16.12.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Köln, OLG, Grundpreis - JurPC-Web-Dok. 0094/2002