| Am 20.02.2002 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12.02.2002 veröffentlicht. Nach § 1 der Verordnung erfolgen öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren nur dann in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 9 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung, wenn diese Art der Veröffentlichung und das System durch die Landesjustizverwaltung für das Gericht bestimmt worden sind.
| JurPC Web-Dok. 88/2002, Abs. 1 |