JurPC Web-Dok. 50/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/200217359

Anja Michel *

Das neue BDSG im Überblick: Erläuterungen und Schaubilder für die Datenschutzpraxis Peter Gola, Andreas Jaspers - Frechen: Datakontext-Fachverlag 2001

JurPC Web-Dok. 50/2002, Abs. 1 - 5


Am 23.05.2001 trat das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit weitreichenden Änderungen in Kraft. Insbesondere die Aufgaben und Anforderungen an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben sich verändert. Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. hat einen Praxisleitfaden herausgegeben, der einen Überblick über das neue Bundesdatenschutzgesetz nebst Beurteilungsgrundlagen für die praxisorientierte Umsetzung der Neuregelungen bietet.JurPC Web-Dok.
50/2002, Abs. 1
In der Einführung wird der Leser zunächst mit der Entwicklung des Datenschutzrechts vom Inkrafttreten der ersten Fassung des BDSG am 01.01.1979 (BGBl. I, S. 201) bis heute vertraut gemacht. Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65,1 - "Volkszählungsurteil"), worin erstmals dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber staatlichen Institutionen Geltung verschafft wurde, über die EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr bis hin zu den Eckpunkten der dritten Fassung des BDSG wird die Rechtsentwicklung geschildert und dem Leser ein erster Einblick in die wesentlichen Neuerungen, den erweiterten Geltungsbereichs und die erweiterte Transparenz gegenüber dem Betroffenen vermittelt.Abs. 2
In der sich daran anschließenden Einleitung werden die Adressaten und Ziele des Datenschutzes sowie die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzrechts näher beleuchtet. Als Adressaten des BDSG werden besonders die verantwortlichen Stellen gemäß § 3 Abs. 7 BDSG und der betriebliche Datenschutzbeauftragte, der als "Anwalt des Betroffenen" auf die Einhaltung der Datenschutznormen durch Unternehmensführung und die Mitarbeiter hinwirken muss, besonders hervorgehoben.Abs. 3
Im Mittelpunkt der sich daran anschließenden Kapitel des Praxisleitfadens steht neben einem umfassenden Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen des BDSG eine komprimierte Dokumentation der neuen Informations-, Dokumentations- und Organisationspflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wobei insbesondere die neuen Kontrollpflichten -Verfahrensverzeichnis §§ 4e, 4g BDSG und Vorabkontrolle § 4d Abs. 5 u. 6 BDSG - umfassend dargestellt werden. Ergänzend zur neuen Rolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten erläutern die Verfasser eingehend die Funktionen und Kompetenzen der Aufsichtbehörde, die nach dem neuen BDSG nunmehr ohne konkreten Anlass von Amts wegen die Einhaltung des BDSG bei privaten Stellen überprüfen kann § 31 Abs. 1 S. 1 BDSG sowie die Aufgaben des Betriebrates bei der Verwirklichung des Persönlichkeitsschutzes von Arbeitnehmern.Abs. 4
Darüber hinaus wird der Leser durch eine Reihe von Schaubildern nicht nur in kompakter Form über den Aufbau der einzelnen Normen und deren Gesamtgefüge informiert, sondern die Aufgaben, Kompetenzen und Kontrollbefugnisse der verantwortlichen Stelle, der Aufsichtsbehörde, des Datenschutzbeauftragten und des Betriebsrats zusätzlich anschaulich erläutert. Zahlreiche Vorschläge und Hinweise zur praxisorientierten Umsetzung der Neuregelungen runden den Praxisleitfaden ab.
JurPC Web-Dok.
50/2002, Abs. 5
* Anja Michel ist Rechtsanwältin in Neunkirchen/Saar.
[online seit: 22.03.2002]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Michel, Anja, Das neue BDSG im Überblick: Erläuterungen und Schaubilder für die Datenschutzpraxis Peter Gola, Andreas Jaspers - Frechen: Datakontext-Fachverlag 2001 - JurPC-Web-Dok. 0050/2002