JurPC Web-Dok. 247/2001 - DOI 10.7328/jurpcb/20011611222

Bayerisches Staatsministerium des Innern: Pressemitteilung 515/01 - Internetkriminalität

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Als einziges Bundesland hat Bayern allein 8 Polizeibeamte nur dazu eingesetzt, um unabhängig von bekannt gewordenen Straftaten oder konkreten Verdachtsmomenten im Internet zu fahnden. Weitere 63 Spezialisten unterstützen die kriminalpolizeilichen Dienststellen in Bayern bei der Beweismittelsicherung und Auswertung im Zusammenhang mit tatsächlich begangenen Straftaten in den Datennetzen. "Das Internet ist also kein rechtsfreier Raum. Im Ergebnis ist bereits festzustellen, dass strafrechtlich bedeutsame und jugendgefährdende Inhalte - abgesehen von einer Vielzahl pornografischer Darstellungen - nicht mehr völlig offen im Internet angeboten werden. Sie sind damit auch für den unbedarften Nutzer nicht mehr so einfach zugänglich", zog Innenminister Dr. Günther Beckstein am 12.11.2001 bei der Tagung zum Thema "Kriminalität im Internet - Strategien zu ihrer Bekämpfung" eine erste Bilanz der bayerischen Bemühungen. Die Eigeninitiativen und Recherchen des Bayerischen Landeskriminalamtes führten im Jahr 2000 zu 417 konkreten Verdachtsfällen. Daneben wurden im vergangenen Jahr vom bayerischen Landeskriminalamt 3.265 Hinweise aus der Bevölkerung, von anderen Behörden und Institutionen überprüft, also doppelt so viele wie 1999. Beckstein: "Wir führen dies auf die steigende Zahl der Internetnutzer und die gestiegene Sensibilität gegenüber diesem Medium zurück." JurPC Web-Dok.
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Davon waren 2.984 den Strafverfolgungsbehörden bereits bekannt oder strafrechtlich unbedeutsam. 281 dieser Hinweise führten allerdings zu neuen konkreten Verdachtsfällen. Der Schwerpunkt der Kriminalität in den Datennetzen lag mit 646 (von insgesamt 698 konkreten Verdachtsfällen) bei der Pornografie und den Sexualdelikten. Innerhalb dieses Spektrums ist die Verbreitung und dass Sich-Verschaffen von kinderpornografischen Schriften mit 409 Fällen am weit aus häufigsten vertreten. In 36 Fällen bestand der konkrete Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern. Staatsschutzdelikte machten in den beiden vergangenen Jahren einen nur geringen Anteil von 19 Delikten aus; sie waren alle dem Rechtsextremismus zuzurechnen. Bei weiteren 33 Vorgängen, die das Landeskriminalamt bearbeitet hat, handelte es sich um Wirtschafts- und Computerkriminalität. Dazu zählten z. B. Hacking, Betrug oder Hehlerei, Verletzung des Urheberrechts, sowie das Verbreiten von indizierten oder verbotenen Schriften und Spielen. Abs. 2
Im Hinblick auf die aktuelle Sicherheitslage erinnerte Beckstein daran, dass inzwischen die Auseinandersetzung mit Szenarien wie "Cyber-War" oder "Cyber-Terrorismus" erforderlich ist. Umfragen bei Providern und in der Wirtschaft zeigen, dass diese sich häufiger Viren-Attacken ausgesetzt sehen. In der Kriminalstatistik des Bundes waren für das vergangene Jahr insgesamt 538 Fälle des Ausspähens von Daten und 513 Fälle von Datenveränderung bzw. Computersabotage erfasst. Im Rahmen eines Expertentreffens der G8-Staaten im Oktober 2000 wurde der Schaden, der durch die sogenannte Cyber-Kriminalität verursacht wird, von der Bundesregierung auf 100 Milliarden Mark jährlich geschätzt. Attacken dieser Art reichen vom Angriff auf die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Integrität von Daten bis hin zum Angriff gegen einzelne IuK-Systeme, aber auch auf die Infrastruktur des Internet insgesamt. Beckstein unterstrich seine Forderung nach einem vernünftigen rechtlichen Instrumentarium, das der Polizei eine schnelle und effiziente Beweiserhebung im Fall von Straftaten ermöglicht. Entscheidend ist, den Providern und Betreibern von Servern eine Protokollierungspflicht hinsichtlich der IP-Adresse und des Nutzungszeitraums sowie eine angemessene Aufbewahrungsfrist der Daten vorzuschreiben. Wichtig wäre auch eine entsprechende internationale Angleichung solcher Regeln und auch der entsprechenden Straftatbestände. Dazu gehört ferner, dass die Cyber-Crime-Convention des Europarates schnellstmöglich abgeschlossen und in nationales Recht umgesetzt wird.

(Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.11.2001)
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[online seit: 19.11.2001]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK/PR-, Redaktion, Bayerisches Staatsministerium des Innern: Pressemitteilung 515/01 - Internetkriminalität - JurPC-Web-Dok. 0247/2001