JurPC Web-Dok. 90/2001 - DOI 10.7328/jurpcb/200116351

Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW) im Internet

JurPC Web-Dok. 90/2001, Abs. 1 - 6


Der Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW) hat sich zur Aufgabe gemacht, zeitnah die laufende Gesetzgebung und Rechtsprechung des Landes Baden-Württemberg in elektronischer Form aufzubereiten und vorzuhalten. Das Tochterunternehmen des Richard Boorberg Verlags und des Staatsanzeiger Verlags kann dabei auf die Erfahrung und Kompetenz der Fachverlage bei der Aufbereitung von Rechtsinformationen zurückgreifen.JurPC Web-Dok.
90/2001, Abs. 1
Unter http://www.vd-bw.dewerden die - fortlaufend aktualisierten - Einzeldienste Rechtsdienst, VENSA, Verkündungsdienst und Bürgerdienst jetzt zum kostenlosen Test angeboten. Für professionelle Nutzer besonders interessant sind der Rechtsdienst und der Verkündungsdienst. Der Rechtsdienst enthält einen umfangreichen Bestand von Vorschriften aus Landes- und Bundesrecht. VENSA ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidungssammlung Baden Württemberg. Der Verkündungsdienst enthält das Gesetzesblatt Baden-Württemberg, die Amtsblätter der Landesministerien und das amtliche Verzeichnis der Landesvorschriften (Gültigkeitsverzeichnis). Der Bürgerdienst richtet sich vor allen an den juristischen Laien. Er bietet einen - auf Dauer kostenlos nutzbaren - Auszug des Verkündungsdienstes. Abs. 2
Der soeben für den kostenlosen Test freigeschaltete Rechtsdienst enthält weit über 1000 Vorschriften aus dem Landesrecht Baden-Württemberg und dem Bundesrecht, die wöchentlich aktualisiert werden. Soweit die Vorschriften aufeinander verweisen, sind die Inhalte verlinkt. Bis zum Start des Echtbetriebes im April werden weitere 500 Vorschriften hinzukommen. Die "Verwaltungsgerichtliche Entscheidungssammlung Baden-Württemberg" (VENSA) bietet die Leitsätze des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ab dem Jahr 1980. Die Volltexte der Entscheidungen ab 1994 werden bis April 2001 das Angebot ergänzen. Seit Januar 2001 stellen der VGH und die vier Verwaltungsgerichte ihre Entscheidungen im Volltext in VENSA ein. Abonnenten des Rechtsdienstes haben zusätzlich Zugriff auf die Inhalte des Verkündungsdienstes.Abs. 3
Der Verkündungsdienst ist bereits seit Mai 2000 im Internet. Damit bietet der VD-BW als erste Anwendung im Internet eine aktuelle und umfassende Information über die gesetzgeberische Tätigkeit des Landes Baden-Württemberg und des Bundes. Der Verkündungsdienst enthält das Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg ab dem Jahr 1952 - dem Ersterscheinungsjahr - und die Amtsblätter der Ministerien ab dem Jahr 1999. Das ebenfalls enthaltene Gültigkeitsverzeichnis gibt rasche Auskunft, welche Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in Kraft sind. Ab dem Jahrgang 1999 ist eine Volltextsuche in allen Blättern möglich. Alle Seiten können ausgedruckt, Textpassagen können kopiert und in Dokumente eingefügt werden. Obendrein ist das Bundesgesetzblatt ab dem Jahr 1949 in den Verkündungsdienst mit eingestellt.Abs. 4
Der Bürgerdienst stellt einen Auszug aus dem Verkündungsdienst dar. Er kann von allen Bürgern und Bürgerinnen auf Dauer kostenlos genutzt werden. Abs. 5
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Adresse:
Vorschriftendienst Baden-Württemberg GmbH (VD-BW)
Breitscheidstraße 69
70176 Stuttgart
Telefon: 07 11/6 66 01-29
Telefax: 07 11/6 66 01-58
E-Mail: info@vd-bw.de

(Quelle: Pressemitteilung VD-BW vom 19.02.2001)
JurPC Web-Dok.
90/2001, Abs. 6
[online seit: 05.03.2001]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK/PR-, Redaktion, Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW) im Internet - JurPC-Web-Dok. 0090/2001