JurPC Web-Dok. 141/2000 - DOI 10.7328/jurpcb/2000157114

ELektronische STeuerERklärung (ELSTER) - Steuererklärung via Internet

JurPC Web-Dok. 141/2000, Abs. 1 - 6


Seit dem 1. Januar 2000 ist die elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten im Verfahren ELSTER - ELektronische STeuerERklärung - in allen Bundesländern möglich. Ziel dieses Projekts ist die sichere elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten.JurPC Web-Dok.
141/2000, Abs. 1
Steuererklärungen können entweder über das Internet oder über ISDN-Direktverbindung übermittelt werden. Dabei sollen insbesondere die Daten übertragen werden, die bereits von Bürgern oder Steuerberatern bei der Erstellung der Steuererklärungen am PC erfasst wurden. Dementsprechend lag ein Hauptaugenmerk des Projekts in der möglichst umfassenden Nutzung der bisher bereits verwendeten Steuersoftware der verschiedenen Hersteller für das ELSTER-Verfahren. Daneben wurde auf die Sicherheit der übertragenen Daten besonders Wert gelegt. Trotzdem läuft heute die Steuererklärung noch nicht vollständig elektronisch ab, vielmehr ist immer noch ein zusammengefasster, unterschriebener Ausdruck der Erklärung erforderlich, um die Verbindlichkeit herzustellen. Es scheint jedoch absehbar, dass demnächst eine sichere digitale Unterschrift dies ersetzen wird.Abs. 2
Software-Hersteller erhalten das von Verwaltungsseite bereitgestellte Datenübermittlungsprogramm kostenlos und können es in ihre Steuererklärungs-Software einbinden. Hierzu wurden Schnittstellen geschaffen, die Plausibilitätsprüfungen unterzogen wurden. Diese Prüfungen sollen eine gleichmäßige Datenqualität trotz sich ändernder Steuergesetze gewährleisten.Abs. 3
Drei Elemente bestimmen die ELSTER Software:

- die Steuerprogramme beim Bürger oder Steuerberater,
- die Kommunikationssoftware auf den Rechnern der Verwaltung und
- die Umsetzungssoftware der Großrechnerprogramme der Länder.
Abs. 4
Der Nutzen von ELSTER liegt im verminderten Aufwand für Datenerfassung, was zu Kostensenkungen beitragen kann. Der Formulardruck entfällt. Papierübermittlung bei Anmeldesteuern entfällt ebenfalls. Es entsteht höhere Sicherheit für den Bürger, dass seine Daten korrekt angenommen werden. Die Bearbeitungszeiten können verkürzt werden. Die Feststellung von Abweichungen der Finanzämter von der Einkommensteuererklärung ist per Programm möglich.Abs. 5
Weitere Einzelheiten sind unter http://www.elster.de/ abrufbar.

(WK)
JurPC Web-Dok.
141/2000, Abs. 6
[online seit: 17.07.2000]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK-, Redaktion, ELektronische STeuerERklärung (ELSTER) - Steuererklärung via Internet - JurPC-Web-Dok. 0141/2000