JurPC Web-Dok. 3/2000 - DOI 10.7328/jurpcb/200015334

Pierre Mayeur *

Die Bereitstellung juristischer Informationen, ein Bericht aus Frankreich

JurPC Web-Dok. 3/2000, Abs. 1 - 11


1. Das System ist anders

2. Das Aufkommen der juristischen strukturierten Datenbanken

3. Et Dieu crea Internet

4. Der Wendepunkt

5. Die derzeitige Situation

6. Schlussfolgerungen

1. Das System ist anders

Das Journal Officiel, unser Gesetzblatt, wird vom Verlag gleichen Namens erstellt, der seit 1880 besteht und seit 1945 zur Verwaltung des Premier Ministre gehört. Der Verlag ist also in öffentlicher Hand, er ist Verlag und öffentliche Verwaltung gleichermaßen.JurPC Web-Dok.
3/2000, Abs. 1

2. Das Aufkommen der juristischen strukturierten Datenbanken

Unter der Ägide des Premier Ministre und seiner Verwaltung wurde mit dem Dekret von 1984 ein Service public, ein Gemeindienst der juristischen Datenbanken aus der Taufe gehoben. Diese zentrale Datenbank der Verwaltung enthält sowohl nationale und europäische Rechtsvorschriften als auch die gesamte Rechtsprechung der oberen Gerichte. Sie besteht aus einer Vielzahl von Datenbanken. Diese Datensammlung bezeichnete man auch als guichet unique, was "mit zentraler Informationsstelle" nur unzureichend übersetzt werden kann. Jeder, der von der Verwaltung juristische Informationen erhalten wollte, musste sich an diese Zentralstelle wenden. Der Betrieb der zentralen Informationsstelle wurde per Konzession an einen privaten Betreiber vergeben, der die Daten via Minitel zur Verfügung stellte. Die Abrechnung erfolgte, wie im BTX, nach der verbrauchten Online-Zeit.Abs. 2

3. Et Dieu crea Internet

Im aufkommenden Internet erinnerten sich einige Bürger des alten Grundsatzes nul n'est censé ignorer la loi. Diese Mitbürger haben daraufhin ab etwa 1995 Rohdaten des Journal Officiel, aber auch konsolidierte Gesetzestexte im Internet Online gebracht. Diese Initiativen wurden von der Verwaltung wenig wohlwollend aufgenommen, weil etwas außerhalb der üblichen Bahnen stattfand. Die Verwaltung war der Meinung, dass eine Bereitstellung von öffentlichen Informationen außerhalb der Konzession an den privaten Betreiber gegen diese verstoßen würde.Abs. 3
Der Druck auf diese Initiativen der Bürger von Seiten der Etablierten wurde immer stärker. Um eventuellen Übergriffen vorzubeugen und klar zu machen, dass das Internet ein globales Medium ist, entstand ein Miroir von zwei dieser Initiativen am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes und in Japan.Abs. 4

4. Der Wendepunkt

Nachdem verschiedene Initiativen innerhalb der Verwaltung im Namen der Konzession an den einen privaten Betreiber unterbunden wurden, setzte sich das Finanzministerium über Bedenken hinweg und veröffentlichte den Code général des Impots im Internet, also das bereinigte Steuerrecht. Gleichzeitig erreichte der Senat, der nicht durch die Konzession gebunden war durch seinen gelungenen Internet-Auftritt eine besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit.Abs. 5
Am 25. August 1997 hielt Lionel Jospin einen vielbeachteten Vortrag in der Sommer-Universität von Hourtin, in dem er versprach, dass die wesentlichen öffentlichen Daten vom Staat kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt werden sollten. Er nannte dabei ausdrücklich das Journal Officiel.Abs. 6
Zu erwähnen ist auch die Entscheidung des Conseil d' Etat vom 17. Dezember 1997. Sie stellte klar, dass die Bereitstellung der juristischen Rohdaten nicht durch das Urheberrecht gehindert wird. Dies war so bisher nicht im französischen geschriebenen Droit d'Auteur geregelt. Man kann nun juristische Rohdaten von der Verwaltung gegen Vergütung des Datenträgers erhalten.Abs. 7
Am 2. Februar 1998 wurde das Versprechen von Jospin im juristischen Bereich eingelöst. Der Server legifrance.gouv.fr wurde offiziell eröffnet. Er enthält alle wesentlichen juristischen Daten, die kostenlos im Internet abrufbar sind. Der Server bietet das Journal Officiel, ausgewählte amtliche kodifizierte Gesetzessammlungen (les Codes) und alle wesentlichen Entscheidungen der obersten Gerichte. Jurifrance ist dagegen ein kostenpflichtiges Internet-Angebot, das sich an die Fachwelt und professionelle Nutzer wendet. Beide Server werden vom Inhaber der Konzession OR - Télématique betrieben. Beide Server speisen sich aus den Datenbanken der eben erwähnten zentralen Datenstelle, die beim Premier Ministre angesiedelt ist. Legifrance enthält allerdings weniger Information, insbesondere weniger Gerichtsentscheidungen.Abs. 8

5. Die derzeitige Situation

Der Markt beginnt sich zu organisieren. Es gibt neue kommerzielle Anbieter mit entgeltlichen Diensten und auch eine Zunahme von kostenlosen Angeboten.Abs. 9
Die zentrale Frage heute ist die nach der Qualität der angebotenen Daten, dass heißt die Frage nach Aktualität und Integrität der Daten sowie die Gewährleistung der Stabilität der Hyperlinks. Legifrance ist manchmal nicht auf aktuellem Stand und auch der Verweis auf Fundstellen im Journal Officiel von außen ist nicht möglich. Die Daten von Legifrance sind nicht amtlich. Für die Amtlichkeit wird auf die Papier-Version des Journal Officiel oder der Gesetzbücher verwiesen. Die Gewährleistung der genannten Qualitätsmerkmale prägt die derzeitige Diskussion.Abs. 10

6. Schlussfolgerungen

Das Recht wird nicht dadurch verständlicher, dass man es via Internet verteilt. In dem Moment, in dem das Recht für alle elektronisch verfügbar ist, kann man jedoch Systeme zur Vereinfachung oder eine bessere Kodifikation entwerfen, man kann Recht zugänglicher machen, nicht nur im technischen Sinne. Die Rechtsinformatik, in diesem Hause viel besprochen wie ich mir habe sagen lassen, steht vor neuen großen Aufgaben. Der wirkliche Mehrwert liegt im Verständnis, in der Durchdringung des Rechts. Erst dieser Vorgang läßt Information zu Wissen werden.
JurPC Web-Dok.
3/2000, Abs. 11
* Pierre Mayeur ist Maître de conférences à l'Institut d'Etudes Politiques de Paris; eMail: pierre@mayeur.net. Er ist außerdem Mitglied des französischen Chapters der Internet Society und Webmaster der Website http://www.droit.org/ (Verein zur Förderung des Rechts Online). Eines seiner Schwerpunktinteressen liegt in der Bereitstellung öffentlicher Informationen im Internet.
Besonderer Dank gilt Herrn Rigo Wenning, eMail: rigo@fitug.de, der an der Entstehung des Beitrages beteiligt war.
[online seit: 18.02.2000]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Mayeur, Pierre, Die Bereitstellung juristischer Informationen, ein Bericht aus Frankreich - JurPC-Web-Dok. 0003/2000