JurPC Web-Dok. 193/1999 - DOI 10.7328/jurpcb/19991410171

Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Polizei will weg von EDV-Insellösungen für einzelne Länder; Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen vereinbaren Kooperation

JurPC Web-Dok. 193/1999, Abs. 1 - 2


Zur arbeitsteiligen Planung, Entwicklung und Pflege von informationstechnischen Verfahren der Polizei, haben die Innenminister Bayerns, Dr. Günther Beckstein, Nordrhein-Westfalens, Dr. Fritz Behrens, und Thüringens, Dr. Richard Dewes, ein Länderabkommen unterzeichnet. Sie wollen damit künftig vermeiden, daß diese Länder trotz weitgehend identischer polizeilicher Aufgabenstellung zeit- und kostenaufwendige eigene Entwicklungen beim EDV-Einsatz für die Polizei vorantreiben. Künftig sollen also die Kooperationspartner Forderungen der drei Länderpolizeien im EDV-Bereich schneller, umfassender und wirtschaftlicher erfüllen können.JurPC Web-Dok.
193/1999, Abs. 1
Die drei Innenminister sind sich einig, daß die Polizeien angesichts der Kriminalitätsentwicklung und trotz knapper öffentlicher Kassen ihre Schlagkraft durch ständige Erneuerung von speziell für Ihre Aufgaben geeigneten EDV-Systemen und Software steigern muß. Außerdem kommt es den kooperierenden Ländern darauf an, den Einsatz der Programme untereinander sicher zu stellen. Unisono sprechen die Innenminister von einem immensen Berg von zu lösenden Aufgaben, die von keinem Land finanziell und personell ohne weiteres geleistet werden kann. Dazu soll es eine gemeinsame Strategie bis Ende 1999 geben. Bewährt hat sich im Vorfeld der Vereinbarung bereits die Übernahme eines Großteils des Softwarepakets der Bayerischen Polizei durch die Thüringer Polizei. Kern der Zusammenarbeit ist das sogenannte Vorgangsbearbeitungs-System der Bayerischen Polizei, IGC-P. Es erleichtert den Beamten die Alltagsarbeit vom ersten Vernehmungsprotokoll bis zur Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft. Lästige Doppelerfassungen immer wieder gleicher Daten etwa von Tatverdächtigen und Zeugen, lange Postlaufzeiten entfallen; zudem sind Auskünfte in Bruchteilen von Sekunden möglich, wo früher erst Akten oder Anzeigentagebücher gewälzt werden mußten.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, Pressemitteilung 536/99 vom 29.09.99
Abs. 2
[online seit: 29.10.99]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -BMu-, Redaktion, Bayerisches Staatsministerium des Innern: Polizei will weg von EDV-Insellösungen für einzelne Länder; Bayern, Nordrhein-westfalen und Thüringen vereinbaren Kooperation - JurPC-Web-Dok. 0193/1999