JurPC Web-Dok. 168/1999 - DOI 10.7328/jurpcb/1999149160

Deutsche Telekom muss sich Resale-Angebot im Ortsnetz genehmigen lassen

JurPC Web-Dok. 168/1999, Abs. 1 - 3


Die Deutsche Telekom AG muss sich Entgelte und entgeltrelevante Bestandteile eines Resale-Angebotes im Ortsnetz von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigen lassen. Diese Entscheidung hat die Regulierungsbehörde vorsorglich in einem förmlichen Beschlusskammerverfahren getroffen, um mögliche Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Als Begründung für die Entscheidung wurde neben der Tatsache, dass es sich um einen Sprachtelefondienst handelt, die marktbeherrschende Stellung der Deutschen Telekom AG in diesem Bereich angeführt.JurPC Web-Dok.
168/1999, Abs. 1
Der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus Dieter Scheurle, wies darauf hin, dass "die Deutsche Telekom AG nach dem Gesetz dazu verpflichtet ist, ihr Leistungsangebot so zu gestalten, dass Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit diese Produkte der Deutschen Telekom AG unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung vermarkten können".Abs. 2
Sobald die Deutsche Telekom AG Entgelte zu Resale-Angeboten für Sprachtelefondienste im Ortsnetzbereich bei der Regulierungsbehörde einreicht, wird diese fristgemäß darüber entscheiden.

(Quelle: Pressemitteilung der Reg TP vom 08.09.99)
JurPC Web-Dok.
168/1999, Abs. 3
[online seit: 15.09.99]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -BMu-, Redaktion, Deutsche Telekom AG muss sich Resale-Angebot im Ortsnetz genehmigen lassen - JurPC-Web-Dok. 0168/1999