JurPC Web-Dok. 96/1999 - DOI 10.7328/jurpcb/199914587

Gebäudedatenbank verstößt nicht gegen Datenschutzrecht

JurPC Web-Dok. 96/1999, Abs. 1


Nach Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen, Dr. Gerhard Drönsch, verstößt eine von einer privaten Firma erstellte Gebäudedatenbank nicht gegen geltendes Datenschutzrecht. In einer auf den Internet-Seiten des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen veröffentlichten Pressemitteilungheißt es hierzu, daß die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes ausscheide, weil die Daten nicht "in oder aus Dateien" verarbeitet würden.
Die Gebäudedatenbank hatte bundesweit Aufsehen erregt und war auch Gegenstand einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 11.03.1999, Az.: 20 L 3757/98 (= JurPC Web-Dok. 81/1999, Abs. 1 - 29).
Abs. 1
[online seit: 28.05.99]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK/PR-, Redaktion, Gebäudedatenbank verstößt nicht gegen Datenschutzrecht - JurPC-Web-Dok. 0096/1999