JurPC Web-Dok. 95/1999 - DOI 10.7328/jurpcb/199914692

OLG Stuttgart,
Beschluß vom 12.03.98 (8 W 74/97)

Erstattungsfähigkeit der Kosten von Datenbankrecherchen

JurPC Web-Dok. 95/1999, Abs. 1 - 7


ZPO § 91

Leitsatz

Die Kosten von Datenbankrecherchen sind in der Regel nicht erstattungsfähig.

Aus den Gründen:

2. Zu Recht hat das Landgericht auch die Mehrkosten von Datenbankrecherchen, die die Klägervertreter während der ersten Instanz durchgeführt haben, nicht für erstattungsfähig angesehen. Weder die On-Line-EDV-Recherche in der Datenbank "lexis/nexis" in den USA (in Höhe von 197,60 DM) noch die Literatur- und Rechtsprechungsrecherche in der Datenbank "juris" in Höhe von 150,-- DM können hier als erstattungsfähig anerkannt werden.JurPC Web-Dok.
95/1999, Abs. 1
Der Senat teilt die in der vom Klägervertreter vorgelegten (offenbar nicht veröffentlichten) Entscheidung des OLG Koblenz - 14 W 490/94 - vom 16.9.1994 (Bl. 555 d.A.) vertretene Ansicht, daß die Kosten derartiger Recherchen ganz regelmäßig nicht erstattungsfähig sind (ebenso der - durch eine juris-Recherche ermittelte - Beschluß des LG Hamburg - 323 O 183/94 v. 21.2.1997). Solche Kosten für die Beschaffung von rechtlichen und tatsächlichen Informationen mit den heute gängigen technischen Möglichkeiten gehören in gleicher Weise zu den Allgemeinkosten des Rechtsanwalts nach § 25 Abs. 1 BRAGO wie die Beschaffung von Informationen mit Hilfe von "Print-Medien" (Bücher, Zeitschriften etc.). Die Anerkennung der Erstattungsfähigkeit von derartigen EDV-Kosten würde zu einer völlig unkontrollierbaren und nicht eingrenzbaren Verlagerung von Kosten auf den Prozeßgegner führen, die entweder allgemeine Bürokosten oder - durch die von der BRAGO vorgesehenen Gebühren (§ 13 Abs. 1 BRAGO) abgedeckte - Fall-Bearbeitungskosten sind. Dies gilt umso mehr, als der Zugriff auf solche Datenbanken vielfach (auch bei "juris") wahlweise "on-line" oder über "cd-rom" erfolgen kann. Hinzu kommt, daß bei "on-line"-Recherchen gerade die langwierige und letztlich erfolglose Suche besonders kostenintensiv ist.Abs. 2
Die Verbreitung elektronischer Medien hat inzwischen nahezu unbegrenzte Recherchemöglichkeiten eröffnet, so daß es - entgegen den Darlegungen von Jordan/Konradi-Martin (AnwBl. 94, 117) - auch aus praktischer Sicht schwierig erscheint, die Kosten, die aus der Nutzung dieser Möglichkeiten erwachsen, nach dem Kriterium der Erforderlichkeit als zusätzlich zu vergütenden und ggf. der Erstattung unterliegenden Einzelfall-Aufwand zu behandeln. Die hier geltend gemachten, aber nicht als erforderlich zu bewertenden Recherchen zum amerikanischen Recht verdeutlichen, wie problematisch die Anerkennung der Erstattungsfähigkeit solcher Kosten ist. Ob und inwieweit die Unterlassung solcher Recherchen einen Anwalt gegenüber seinem Mandanten schadensersatzpflichtig macht, hat mit der Frage der Erstattbarkeit nichts zu tun.Abs. 3
Diese rechtliche Beurteilung des Senats steht im Einklang mit der Behandlung von Kosten, die Sachverständige für die Nutzung von Datenbanken - im Ergebnis ohne Erfolg - geltend gemacht haben (Senatsbeschluß v. 17.5.1989, MDR 1989, 921).Abs. 4
Nicht zu entscheiden ist hier, inwieweit im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes -Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken etc - etwa Neuheiten-Recherchen erstattungsfähig sind (vgl. zB OLG Frankfurt GRUR 96, 967;RPfl 94, 82 = JurBüro 94, 100; OLG München JurBüro 89, 412) und inwieweit Besonderheiten des Sozialrechts Ausnahmen rechtfertigen (vgl. zB LSG Mainz CuR 85, 39 = RPfl 86, 32; SG München NJW-RR 93, 381 = AnwBl. 94, 146; SG Berlin AnwBl 94, 367). Soweit allerdings in den beiden letztgenannten Entscheidungen verallgemeinernde Ausführungen enthalten sind, vermag diesen der Senat aus den oben genannten Gründen nicht zu folgen.Abs. 5
Mit dem OLG Koblenz (aaO; ebenso insoweit SG Berlin aaO) ist der Senat auch der Ansicht, daß aus der Änderung des § 26 BRAGO durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 - das die bisherigen Worte "Post-, Telegrafen-, Fernsprech- und Fernschreibgebühren" durch "für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlende Entgelte" ersetzt hat - nichts für die Frage der Erstattbarkeit von Datenbank-Recherche-Kosten entnommen werden kann. Daß an Stelle einer technisch unvollständig gewordenen Aufzählung ein moderner Überbegriff gesetzt und außerdem der Privatisierung des Telekommunikationsmarktes Rechnung getragen wurde, rechtfertigt nicht den Schluß, daß damit der Kreis erstattungsfähiger Aufwendungen über das bisherige Maß ausgedehnt werden sollte (vgl. auch Madert, AnwBl 94, 305, 309, 308 unter Hinweis auf die Materialien).Abs. 6
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
JurPC Web-Dok.
95/1999, Abs. 7
[online seit: 04.06.99]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Stuttgart, OLG, Erstattungsfähigkeit der Kosten von Datenbankrecherchen - JurPC-Web-Dok. 0095/1999