| Die vorgeschlagene Richtlinie soll dafür Sorge tragen, daß
die Dienste der Informationsgesellschaft von den Prinzipien der freien
Beweglichkeit und der Niederlassungsfreiheit im gemeinsamen Markt profitieren
und die Dienste sich in der gesamten Europäischen Union ausbreiten können,
wenn sie mit dem Recht ihres Herkunftslandes in Einklang stehen. Die angebotenen
Dienstleistungen sind normalerweise durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
entgeltlich, entfernt, mittels elektronischer Übertragung und als Antwort
auf eine individuelle Anfrage eines Kunden. Die vorgeschlagene Richtlinie würde
besondere, harmonisierte Regeln nur in den Bereichen schaffen, die absolut
erforderlich sind, damit die Geschäftswelt und die Bürger Dienste der
Informationsgesellschaft in der gesamten EU ohne Beachtung von Grenzen anfordern
und erhalten können. Diese Bereiche enthalten die Festlegung, wo die
Operatoren installiert sind, elektronische Verträge, Verpflichtung von
Vermittlern, Streitbeilegung und Rolle der nationalen Regierungen. Auf anderen
Gebieten wird die Richtlinie auf den bestehenden EU-Instrumenten zur
Harmonisierung bzw. gegenseitigen Anerkennung der nationalen Gesetze aufbauen.
| Abs. 2 |