| "Geschäfte im Internet - Electronic Commerce"
lautet der Titel der internationalen Online-Konferenz, die vom 23. Juni bis 20.
Juli 1998 an der Universität des Saarlandes veranstaltet wird. Sie findet
im Rahmen eines Online-Seminars "Juristisches Arbeiten im
Internet - Law-related work on the Internet" statt, das zur Zeit mit 180
Teilnehmern aus 24 Ländern am Institut für Rechtsinformatik
durchgeführt wird. Die Diskussion soll folgende
Fragestellungen behandeln:
- Können in Ihrem Land Willenserklärung wirksam elektronisch
abgegebenwerden? Welche Beweismittel sind im Prozeß zulässig,
um elektronische Erklärungen nachzuweisen? Welcher Beweiswert wird diesen
Beweismitteln zuerkannt? Welche Regelungen für elektronische
Signaturen gibt es, sind geplant oder werden diskutiert?
- Welches Gericht ist örtlich und international zuständig für
Streitigkeiten aus Internetgeschäften? Welches Recht wendet
ein in Ihrem Land zuständiges Gericht bei grenzüberschreitenden Geschäften
an? Ergeben sich für den Gerichtsstand und das anwendbare
Recht Unterschiede, wenn ein Verbraucher am Geschäft beteiligt ist?
- Ein Unternehmen in Ihrem Land möchte "online gehen". Worauf
muß es achten, um sich nicht dem Vorwurf unlauteren
Wettbewerbs auszusetzen? Nach welchem Recht richtet sich das? Können
mehrere nationale Wettbewerbsrechte zugleich von Bedeutung sein?
Wann sind Gerichte in Ihrem Land für solche
Wettbewerbshandlungen zuständig?
Weitere Informationen unter
http://seminar.jura.uni-sb.de/seminar/ss98/juri/conf/e.info.html#de.
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