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| BGB §§ 459, 462 |
Leitsatz |
| Mit der Erklärung im Handbuch und in der Preisliste, der Hauptspeicher eines Laptops könne mit einer RAM-Card um 8 MB erweitert werden, sichert der Verkäufer zumindest stillschweigend zu, daß dies möglich ist und das Gerät auch nach der Erweiterung ordnungsgemäß funktioniert. |
| [online seit: 30.04.98] |
| Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok., Abs. |
| Zitiervorschlag: Köln, OLG, Zusicherung der Erweiterung des Arbeitsspeichers - JurPC-Web-Dok. 0057/1998 |