JurPC Web-Dok. 55/1998 - DOI 10.7328/jurpcb/199813449

Michael Stefan *

Reform der Bundesverfassung in der Schweiz:
- Die Begleitung des Projektes im "World Wide Web" (WWW)(1)-
http://www.admin.ch/bj/bve96/bve96d/bve96.htm

JurPC Web-Dok. 55/1998, Abs. 1 - 23


Reform der Bundesverfassung

JurPC Web-Dok.
55/1998, Abs. 1
Die Bundesverfassung der Schweizer Eidgenossenschaft ist in ihren Grundzügen bald 150 Jahre alt. Am 20. November 1996 hat der Bundesrat nach nunmehr 30 Jahren Vorarbeit von Expertenkommissionen und Verwaltung die Botschaft zur Reform der Bundesverfassung verabschiedet und zusammen mit dem Entwurf des neuen Verfassungstextes dem Parlament unterbreitet.Abs. 2
Ausgehend von den Zielen, die bestehenden Lücken im Verfassungstext zu schließen, die Gliederung und die Sprache zu verbessern, Bestimmungen einheitlich zu regeln und das Verfassungsrecht der Wirklichkeit anzupassen, es à jour zu bringen, umfaßt die Botschaft über die Reform der Bundesverfassung drei Vorlagen: einen Bundesbeschluß über eine nachgeführte Bundesverfassung, einen über die Reform der Volksrechte und einen über die Reform der Justiz.(2)Abs. 3
Die sogenannte Nachführung stellt die breite Grundlage der Verfassungsreform dar. Sie soll das geltende geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht wiedergeben, klarer ordnen und verständlicher formulieren.(3)Abs. 4
Die durch die Verfassung garantierten Volksrechte - Initiative und Referendum - stammen zum überwiegenden Teil aus dem letzten Jahrhundert. Die Reformvorschläge des Bundesrates sollen die Volksrechte, welche auf die damalige Bedürfnisse zugeschnitten waren, erneuern und an die veränderten Verhältnisse anpassen.(4)Abs. 5
Die Justizreform soll die Funktionsfähigkeit und die Qualität der Rechtsprechung des Bundesgerichtes sicherstellen. Die Reformvorschläge zur Justiz sehen strukturelle Änderungen vor, welche dem Bundesgericht es ermöglichen sollen, seine Hauptaufgaben, Gewährung wirksamen Rechtsschutzes, Garantie der Rechtseinheit und Beitrag zur Rechtsfortbildung, in Zukunft befriedigend zu erfüllen.(5) Abs. 6

Vernehmlassungsverfahren und Volksdiskussion zum Verfassungsentwurf 95

Der Botschaft zur Reform der Bundesverfassung des Bundesrates ging ein Vernehmlassungsverfahren und eine Volksdiskussion zum Verfassungsentwurf 95 voraus. Damit waren nicht nur offizielle Institutionen und Organisationen aufgefordert sich zum Entwurf zu äußern - vielmehr bot die Volksdiskussion die Gelegenheit für einen Dialog mit allen politisch interessierten Bürgern.Abs. 7
Vernehmlassungsverfahren und Volksdiskussion fanden im Zeitraum Juni 1995 bis Februar 1996 statt.(6) Abs. 8
Das Echo der politisch interessierten Öffentlichkeit auf den Verfassungsentwurf 95 fiel unerwartet stark aus. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden intensiv nachgefragt. Insgesamt wurden 174.000 Broschüren, 143.000 Verfassungsentwürfe und 17.000 Erläuterungen versandt.(7)Abs. 9
Bei Abschluß des Vernehmlassungsverfahren lagen rund 11.500 Stellungnahmen vor.(8) Rund 11.000 stammten von Privatpersonen oder privaten Vereinigungen, hinter welchen wiederum eine große Anzahl beteiligter Personen steht.(9)3.000 Eingaben bestanden aus ausgefüllten Fragebögen, teilweise mit weiterführenden Kommentaren.(10) 8.000 stellten persönliche Stellungnahmen unterschiedlichster Art dar.(11)Abs. 10

Begleitung des Projektes im WWW(12)

Dem Bundesrat ging es um eine möglichst breit angelegte Diskussion über die Verfassungsreform, weshalb auch das Internet einbezogen wurde. Mit dieser Präsenz sollten zusätzliche Kreise angesprochen werden, insbesondere Auslandsschweizer und Studenten. Die Verfassungsreform war das erste im Internet präsentierte Projekt der Bundesbehörden der Schweizer Eidgenossenschaft.Abs. 11
Da im Juni 1995 noch kein eigener Server zur Verfügung stand, erfolgte der Zugang für den Bundesrat zunächst als Gastnutzer über das "Institut suisse de droit comparé"(13) (Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung) an der Université de Lausanne.(14) Parallel zum angelaufenen Vernehmlassungsverfahren wurden sämtliche Vernehmlassungsunterlagen in den drei Landessprachen präsentiert. Darüber hinaus gab es die Möglichkeit, über eine eMail-Adresse mit dem Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartement direkt zu kommunizieren und diesem die eigene Meinung mitzuteilen.Abs. 12
Abs. 13
Die Möglichkeit, inhaltliche Stellungnahmen in Diskussionsforen, in einem Gästebuch oder in ähnlichen Einrichtungen direkt zu präsentieren wurde nicht wahrgenommen.Abs. 14
Die öffentliche Diskussion fand im wesentlichen in anderen Medien (11.500 schriftliche Stellungnahmen, Zeitungen, Veranstaltungen) statt. Die Möglichkeit hierfür das Internet zu nutzen wurde kaum angenommen. Rund ein Dutzend materielle Stellungnahmen, einige Bestellungen von Dokumenten und einige technische Hinweise wurden via e-mail übermittelt.Abs. 15
Auch sind Zugriffszahlen bezüglich dieser Seiten (siehe Abb. 2) nur in bescheidenem Umfang vorhanden. In den ersten acht Tagen im Juni 1995 wurde rund 600 Mal auf die Homepage der Verfassungsreform zugegriffen und dabei wurden 3.800 Dokumente abgefragt. Abs. 16
Aktuelle Zugriffszahlen sind leider nicht bekannt, da diese im Berichtszeitraum Januar/ Februar 1997 aus unbekannten Gründen nicht erfaßt wurden. Eine darüber hinaus gehende Auswertung der Zugriffe nahm das EJPD ebenfalls nicht vor.Abs. 17
Diese Zahlen sind insbesondere vor dem Hintergrund der Anzahl der ständigen wahlberechtigten Nutzer des Internets i.H.v. 5%(15) der Gesamtbevölkerung der Schweiz von 7.084.800(16) zu betrachten. Darüber hinaus leben 11,8% der 541.302 Auslandschweizer in den Vereinigten Staaten bzw. 12,3% in der Bundesrepublik Deutschland.(17)Es ist davon auszugehen, daß besonders in diesen Staaten ein wesentlich größerer Anteil die Möglichkeit hat regelmäßig das Internet zu nutzen. Abs. 18
Das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren wurde wiederum zur selben Zeit über die gängigen Medien und im WWW der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Gleichzeitig wechselten die WWW-Seiten zur Reform der Bundesverfassung auf den Server http://www.admin.chund erfuhren eine ständige Aktualisierung parallel zu den übrigen Medien.Abs. 19

Ausblick(18)

Ende November 1996 wurde die Verfassungsvorlage den eidgenössischen Räten zugeleitet. Die Vorlage wird z.Zt. in parlamentarischen Kommissionen mit dem Ziel diskutiert, die Verfassungsreform im Jubiläumsjahr 1998 zu verabschieden und eine Abstimmung von Volk und Ständen im Jahr 1998 oder 1999 herbeizuführen.Abs. 20
Auch weiterhin sollen Informationen zu den parlamentarischen Beratungen der Verfassungsreform der Öffentlichkeit im WWW zugänglich gemacht werden. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt nun bei den Parlamentsdiensten. Abs. 21
Die vorgesehenen Seiten des angestrebten Internetprojekts sind Teil eines Kommunikationskonzeptes, daß von den Verfassungskommissionen Ende März verabschiedet werden soll. Über den zu erwartenden Inhalt liegen noch keine Erkenntnisse vor.Abs. 22
Dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements zufolge, dürfte das Internet für die kommende politische Debatte im Vergleich zu den herkömmlichen Kommunikationsformen weiterhin nur eine marginale Rolle spielen.
JurPC Web-Dok.
55/1998, Abs. 23

Fußnoten:

(1) Um der Thematik und dem Medium Internet Rechnung zu tragen wurden nur Informationen aus dem WWW verwendet und Interviews mit dem Eidgenössichen Justiz- und Polizeidepartements via e-mail geführt.
(2)Pressemitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vom 20.11.1996 (http://www.admin.ch/bj/bve96/bve96d/press/comm.htm- Februar 1997)
(3) Ergebnisse von Vernehmlassungsverfahren und Volksdiskussion zum Verfassungsentwurf 95 vom Juni 1996 (http://www.admin.ch/bj/bve96/bvvd/resultat.htm- Februar 1997)
(4) siehe FN 2
(5) siehe FN 2
(6) Verfassungsentwurf 95 - Einführung von Juni 1995 (http://www.admin.ch/bj/bve96/bve95/_deu.html- Februar 1997)
(7) siehe FN 3
(8) Pressemitteilung des Eidgnössischen Justiz- und Polizeidepartements vom 31. 05.1996 (http://www.admin.ch/bj/bve96/bvvd/pk.htm- Februar 1997)
(9) siehe FN 3
(10) siehe FN 3
(11) siehe FN 3
(12) folgende Informationen haben sich aus einem eMail - Interview mit Dieter Biedermann (wissenschaftlicher Adjunkt im Dienst für die Totalrevision der Bundesverfassung, beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement) in Januar und Februar 1997 ergeben.
(13) http://www.unil.ch/isdc/d/dsetframes.html
(14) http://www.unil.ch
(15) L'indice de consommation régulière du Baromédia - Ringier Romandie / IPSO von November 1996 (http://www.webdo.ch/bc/baromedia_96/consommation2_graph.html- Mai 1997) Die Umfrage wurde von Februar bis März 1996 geführt.
(16) Pressemitteilung Nr. 16/1997 - Bundesamt für Statistik, 28.02.1997 (http://www.admin.ch/bfs/news/pm/dp97016.htm- Mai 1997)
(17) Eidg. Departement für auswärtige Angelegentheiten; Auslandschweizerdienst - Bundesamt für Statistik vom 26.03.1997 (http://www.admin.ch/bfs/stat_ch/ber01/du0109.htm- April 1997)
(18) folgende Informationen haben sich aus einem eMail - Interview mit Dieter Biedermann (wissenschaftlicher Adjunkt im Dienst für die Totalrevision der Bundesverfassung, beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement) in Januar und Februar 1997 ergeben.
* Michael Stefan ist Bankkaufmann, studiert an der Universität Saarbrücken im 7. Fachsemester Rechtswissenschaft. Im Wintersemester 1996/97 war er Gaststudent an der Université de Lausanne (Schweiz), in dieser Zeit entstand auch der vorliegende Artikel. Michael Stefan ist Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik und Redaktionsmitglied des Juristischen Internetprojekts.
[online seit: 30.04.98]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Stefan, Michael, Reform der Bundesverfassung in der Schweiz: - Die Begleitung des Projektes im "World Wide Web" (WWW) - JurPC-Web-Dok. 0055/1998