JurPC Web-Dok. 33/1998 - DOI 10.7328/jurpcb/199813328

Rezension: Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß

JurPC Web-Dok. 33/1998, Abs. 1 - 17


Schneider/Herget,
Streitwertkommentar für den Zivilprozeß,
- 11. Auflage,
- 1997,
- Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln.
- CD-ROM Edition 1.0,
- 248,- DM.
Die Installation auf WINDOWS 95 – eine Installation auf WINDOWS 3.1x ist ebenfalls möglich – ist unproblematisch und erfolgt, wie auf der Jewel-Box und im Booklet angegeben, weitgehend selbsttätig.JurPC Web-Dok.
33/1998, Abs. 1
Die Informationen, die das Booklet enthält, sind zwar knapp, aber gut verständlich und ausreichend, um die Arbeit mit der CD-ROM aufzunehmen. Benötigt man weitere Informationen, kann man diese über die sehr informative Hilfedatei abrufen. Aber bei einiger Übung im Umgang mit juristischen CD-ROM's kommt man mit dem simplen "lerning by doing" und etwas Geduld auch ohne diese Anleitungen und Hilfen gut zu recht.Abs. 2
Für Problemfälle gibt es eine telefonische Hotline, die Montags bis Freitags in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr besetzt ist. Eine e-Mail-Anschrift ist auf der CD-ROM nicht angegeben. Vielleicht ein Merkposten für die Zukunft? Auf jeden Fall wäre das eine etwas kostengünstigere und produktadäquatere Möglichkeit als per Fax oder Telefon mit dem Verlag eventuelle Probleme zu erörtern.Abs. 3
Aber nun zur CD-ROM selbst. Nach den Verlagsangaben im Booklet ist der Nachweisstand der Rechtsprechung März 1996. Für einen ab November 1997 elektronisch verfügbaren Kommentar – die inhaltlich identische Printversion gibt es immerhin schon seit Mai 1996 – nicht gerade taufrisch. Man ist, was die Aktualität angeht, heute etwas verwöhnt; auch im Kostenrecht steht die Zeit erfahrungsgemäß nicht still. Für die ebenfalls auf der CD-ROM zur Verfügung gestellte Gesetzessammlung "DigiLex" ist der Bearbeitungsstand immerhin der 15.06.1997.Abs. 4
Nach Aufruf des Programms erscheint folgenderAbs. 5
Startbildschirm. Auf der rechten Seite des Bildschirms sind untereinander sieben Schaltflächen angeordnet, etwas abgesetzt drei weitere (hinter dem "Über" verbirgt sich eine Art Impressum).Abs. 6
Ein Mausklick auf "Inhalt" eröffnet ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis. Die hinterlegten Dokumente lassen sich entweder durch Doppelklick auf das gewünschte Dokument oder – nach Markierung mittels Mausklick – durch Anklicken des Schalters "Anzeigen" am unteren Bildschirmrand aufrufen.Abs. 7
Anklicken der Schaltfläche "Volltext" ermöglicht eine Volltextsuche, wobei die heute üblichen Suchmöglichkeiten gegeben sind.Abs. 8
Die Schaltfläche "Randziffern" ist zu betätigen, wenn mit der bekannten Randziffer nach einem bestimmten Beitrag gesucht wird.Abs. 9
Über "Direkt" kommt man auf konventionelle Art in den Kommentar und kann ihn wie die Printversion durchblättern.Abs. 10
Ein Klick auf "Gesetze" führt zu den wichtigsten Wertvorschriften – unabhängig von DigiLex – auf das noch einzugehen ist.Abs. 11
Die Schaltfläche "Kürzel" ist der Zugang zum sehr umfangreichen Abkürzungsverzeichnis.Abs. 12
Wie zahlreiche, über viele Stunden durchgeführte Stichproben ergeben haben, funktioniert das alles ohne Beanstandung. Wer die Printversion kennt und etwas Erfahrungen mit CD-ROMs hat, fühlt sich da gleich zu Hause. Aber man darf – abgesehen vom höheren Benutzerkomfort - grundsätzlich auch nicht mehr erwarten als von der Printversion. Die im Text zitierten Bestimmungen sind zwar als Hypertext aufrufbar, wer aber gleiches von den Rechtsprechungs- oder gar von den Literaturzitaten erwartet, wird enttäuscht. Mag das hinsichtlich der Literatur wegen der urheberrechtlichen Probleme noch allgemein üblich sein, bestehen solche Hindernisse bezüglich der gemeinfreien Gerichtsentscheidungen nicht. Da besteht für künftige Auflagen noch Handlungsbedarf.Abs. 13
Selbstverständlich sind Druck- und Exportmöglichkeiten in der üblichen Form vorgesehen, ebenso wie Blättern, Anlegen von Notizen und Lesezeichen. Was jedoch fehlt, und da befindet sich die CD-ROM in schlechter Gesellschaft mit manch anderen, ist eine "automatisierte" Zitiermöglichkeit. Man muß also die der CD-ROM entnommenen Passagen, wie bei der Printversion, "von Hand" der entsprechenden Fundstelle im Kommentar zuweisen. Das entspricht nicht mehr dem "Stand der Technik".Abs. 14
Nun noch eine Wort zu "DigiLex". Hinter diesem Programm verbirgt sich eine umfangreiche Gesetzessammlung mit den üblichen Suchfunktionen, außerdem ein Gebührenrechner sowie ein Glossar juristischer Fachausdrücke. Das ist insgesamt eine erfreuliche "Zugabe", von der man sicher gern Gebrauch macht. Das Hin- und Herschalten zwischen Kommentar und "DigiLex" ist einfach und schnell entweder über die Tastatur oder, bei WINDOWS 95, per Mausklick über Schaltleiste zu bewirken.Abs. 15
Abschließend der Versuch einer kritischen Gesamtwertung:Abs. 16
Das Arbeiten mit der elektronischen Ausgabe des Streitwertkommentars und den unter "DigiLex" gebotenen weiteren Programmen ist gegenüber der im übrigen weitgehend identischen Printversion um einiges komfortabler. Weitere Möglichkeiten des neuen Mediums, wie der Zugang zu den zitierten Entscheidungen, wurden nicht genutzt. Da müßte in Zukunft noch etwas geschehen; gleiches gilt auch für die Erleichterung des Zitierens. Besonders unbefriedigend ist der lange Zeitraum, der zwischen dem "Nachweisstand der Rechtsprechung", März 1996 und dem Zeitpunkt des Erscheinens der CD-ROM, November 1997, liegt, eineinhalb Jahre nach dem Erscheinen der Printversion, die bereits im Mai 1996 auf den Markt gekommen ist. Nach Auskunft des Verlags sind auch vor einer Neuauflage der Printversion Updates nicht geplant. Eine solche Praxis erscheint in unserer schnellebigen Zeit mit den Möglichkeiten, die das Electronic-Publishing bietet, zumindest ungewöhnlich. Ob unter diesen Umständen und im Hinblick darauf, daß mit einem - preisgünstigeren - Update in nächster Zeit nicht zu rechnen ist, der gegenüber der Printversion um 50,- DM höhere Preis gerechtfertigt ist, müssen potentielle Käufer selbst entscheiden. Immerhin gibt es in der Branche einen bemerkenswerten, allerdings in jeder Beziehung extremer gelagerten Fall. Da hatte sich die Umsetzung des gedruckten Werkes in die elektronische Fassung deutlich verzögert, so "daß sich der Nutzen der CD-ROM"... "primär auf Archivierungszwecke" beschränkte. Der Verlag hat "deshalb entschieden,"...den Kunden die "CD-ROM kostenlos zu überlassen".
JurPC Web-Dok.
33/1998, Abs. 17
Autor: Wolfgang Michel, RiOLG a.D., Mitglied der Redaktion JurPC
[20.03.98]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WM-, Redaktion, Rezension: Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß - JurPC-Web-Dok. 0033/1998