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Ausgabe vom 06. Juni 2023
73/2023
BAG: Elektronischer Rechtsverkehr - Verbandssyndikusrechtsanwalt (Beschluss vom 23.05.2023, 10 AZB 18/22)
Ein Syndikusrechtsanwalt, der für einen Verband nach den Bestimmungen des ArbGG und der BRAO erlaubte Rechtsdienstleistungen gegenüber den Verbandsmitgliedern erbringt, ist berechtigt und verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr aktiv zu nutzen, wenn er gegenüber einem Gericht tätig wird und beispielsweise ein Rechtsmittel einlegt.
74/2023
Saarländisches OLG Saarbrücken: Kündigung eines online geschlossenen Maklervertrages (Urteil vom 29.03.2023, 5 U 72/22)
Eine Regelung in den AGB eines Makler-Alleinauftrages, wonach der bereits durch die schriftliche Vereinbarung oder die Inanspruchnahme der Tätigkeit zustande gekommene Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten "ab Online-Schaltung der Immobilie auf unserer Homepage und im Internet" haben und sich sodann mangels Kündigung jeweils um einen weiteren Monat verlängern soll, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, weil sie den Beginn der 12-Monats-Frist, vor deren Ablauf eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, unabhängig vom Vertragsbeginn und der damit einhergehenden Bindung des Kunden in das freie Belieben des Maklers stellt und überdies von Voraussetzungen abhängig macht, die für den Kunden nicht zu beeinflussen sind. Eine solche Regelung ist auch intransparent, weil sie vordergründig auf die Vertragslaufzeit von "12 Monaten ab Online-Schaltung" abstellt und sich nur in der Zusammenschau mit den weiteren Regelungen ergibt, dass der Kunde eine Bindung bereits mit Abschluss des Vertrages eingeht und der Makler es in der Hand hat, über den Beginn der 12-Monats-Frist selbst zu bestimmen.
75/2023
OVG des Saarlandes: Datenverarbeitung zum Zweck der Telefonwerbung (Urteil vom 20.04.2023, 2 A 111/22)
Für die Datenverarbeitung zum Zweck der telefonischen Werbeansprache kann der Art. 6 Abs. 1 f DSGVO als Rechtsgrundlage wegen der Fortgeltung des Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EU, der ausdrücklich mitgliedstaatliche Regelungen erlaubt, nach denen Telefonwerbung ohne Einwilligung des betroffenen Teilnehmers nicht gestattet ist, nicht herangezogen werden. Der Begriff Werbung ist in der DSGVO oder dem UWG nicht definiert. Dem Gesetz ist daher eine Unterscheidung zwischen Direkt- und Nachfragewerbung fremd. Die Bewertungsmaßstäbe des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG sind auch im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO zu berücksichtigen.
76/2023
LG Lübeck: Datenschutzverstoß durch Facebook (Urteil vom 25.05.2023, 15 O 74/22)
Facebook ermöglicht es Dritten, andere Facebook-Profile anhand der hinterlegten Mobilfunknummer zu identifizieren, auch ohne dass die hinterlegte Nummer für die Öffentlichkeit freigegeben ist. Diese Funktion ist nicht durch eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer gedeckt. Die DSGVO erfordert nicht die bloße Möglichkeit, Voreinstellungen nachträglich zu ändern, sondern die aktive und eindeutige Einwilligung von Anfang an. Die Funktion war auch nicht für die Erfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags erforderlich. Schon der bloße Umstand, dass die Nutzerinnen und Nutzer die fragliche Funktion in ihren Profileinstellungen deaktivieren konnten ohne dass die Vertragsdurchführung hierdurch von auch nur einer der Parteien als in Frage gestellt gesehen wurde, zeigt, dass es sich um eine möglicherweise praktische aber eben nicht irgendwie notwendige Funktion handelt. Facebook hat keine genügenden Schutzmaßnahmen gegen Scraping ergriffen. Die Beklagte trifft insoweit eine sekundäre Darlegungslast, zu den von ihr aufgeführten Schutzmaßnahmen konkret vorzutragen. Eine für die Bejahung eines Schadens ausreichende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung liegt vor. Dieses Recht der Klägerseite wurde und wird bis heute fortlaufend verletzt. Infolge der obigen Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen der DSGVO gelangten die streitgegenständlichen Daten inzwischen unstreitig auf jedenfalls eine online betriebene Seite, auf der sie rechtswidrig und massenhaft zum weiteren Vertrieb angeboten werden und damit fortgesetzt das geschützte Recht der Klägerseite verletzen, selbst zu entscheiden, wo und ob sie diese Daten offenbaren möchte.
Ausgabe vom 31. Mai 2023
69/2023
BVerwG: Versand eines einfach signierten Dokuments (Beschluss vom 15.03.2023, 1 B 60/22)
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass nur ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person, hier des Rechtsanwalts, versehenes Dokument auch dann formwirksam und damit fristwahrend bei Gericht eingeht, wenn es von einer anderen als der verantwortenden Person an das Gericht übermittelt wird. Lediglich einfach signierte Dokumente unterfallen hingegen der zweiten Alternative des § 55 Abs. 3 Satz 1 VwGO und müssen folglich auf einem sicheren Übermittlungsweg, etwa über das besondere elektronische Anwaltspostfach, eingereicht werden. Dies erfordert, dass die den Schriftsatz verantwortende Person das Dokument selbst versendet.
70/2023
OLG Hamm: Keine Panoramafreiheit von Drohnenaufnahmen (Urteil vom 27.04.2023, 4 U 247/21)
Die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen urheberrechtlich geschützter Werke ist von der Schrankenregelung in § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG (Panoramafreiheit) nicht gedeckt.
71/2023
OLG Hamm: Anhörung eines Sicherungsverwahrten mittels Videotechnik (Beschluss vom 18.04.2023, 3 Ws 76/23)
Gemäß § 463e Abs. 1 Satz 3 StPO muss ein Sicherungsverwahrter grundsätzlich persönlich angehört werden, auch wenn dieser in den Einsatz von Videotechnik einwilligt. Ausnahmsweise ist eine Anhörung im Wege der Videokonferenz dann zulässig, wenn im Sinne bestmöglicher Sachaufklärung ausgeschlossen ist, dass durch eine Anhörung in persönlicher Anwesenheit bessere Erkenntnisse erzielt werden können, sich der Sicherungsverwahrte nicht lediglich erst während seiner Anhörung mit dem Einsatz der Videotechnik bereit erklärt, sondern der Einsatz der Videotechnik ohne Veranlassung des Gerichts auf einen von ihm selbst bereits vor dem Anhörungstermin geäußerten Wunsch zurückgeht und er sich im Rahmen des Anhörungstermins auch tatsächlich äußern kann.
72/2023
LG Köln: Qualifizierte elektronische Signatur eines gerichtlichen Beschlusses (Urteil vom 04.05.2023, 14 O 297/22)
Zur qualifiziert elektronischen Signatur eines gerichtlichen Beschlusses, wenn in der elektronisch erstellten Signaturübersicht zwei von drei Signaturen der Kammermitglieder als "(ungeprüft)" ausgewiesen sind bzw. eine "gelbe Signaturnadel" aufweisen. Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung, wenn die angegriffene Handlung bereits vor Erlass der einstweiligen Verfügung eingestellt worden ist. Bei der Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen in gewillkürter Prozesstandschaft muss der Antrag nicht auf Leisung (bzw. Unterlassung) gegenüber dem Rechteinhaber lauten. Zum Anspruch des Eigentümers des "Kölner Doms" auf Unterlassung der gewerblichen Verwendung von Fotoaufnahmen aus dem Innenraum aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB.
Ausgabe vom 24. Mai 2023
65/2023
OLG Frankfurt a.M.: Unterlassungsansprüche bei Verstößen gegen die DSGVO (Urteil vom 30.03.2023, 16 U 22/22)
Dem von einer unzulässigen Datenübermittlung an Dritte Betroffenen steht kein Anspruch auf Unterlassung aus Art. 17 DSGVO zu. Ein Unterlassungsanspruch aus Art. 82 DSGVO ist nur dann gegeben, wenn der Betroffene einen Schaden erlitten hat und entweder die erfolgte Verletzungshandlung noch andauert oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand fortdauert. Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht, insbesondere ein Anspruch aus den §§1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 2 BGB i.V.m, der verletzten Norm der DSGVO, sind wegen der durch die DSGVO unionsweit abschließend vereinheitlichten Regelung des Datenschutzrechts ausgeschlossen.
66/2023
OLG Frankfurt a.M.: Unterlassung der Verknüpfung mit Autocomplete-Funktion (Urteil vom 20.04.2023, 16 U 10/22)
Es besteht kein Anspruch eines Unternehmers gegen den Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff "bankrott" über die Autocomplete-Funktion der Suchmaschine.
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