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Ausgabe vom 26. September 2023
133/2023
BGH: EGVP-Störung (Zwischenurteil vom 25.07.2023, X ZR 51/23)
Die nach § 130d Satz 3 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung ist rechtzeitig, wenn sie am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingeht (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 17. November 2022, IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023, V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11). Eine vorübergehende Unmöglichkeit im Sinne von § 130d Satz 2 ZPO liegt jedenfalls dann vor, wenn eine elektronische Übersendung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht möglich und nicht abzusehen ist, wann die Störung behoben sein wird.
134/2023
OLG Frankfurt a.M.: Elektronische Einreichung von Erbscheinsanträgen (Beschluss vom 26.07.2023, 20 W 151/23)
Reicht ein Notar einen Erbscheinsantrag bei dem Nachlassgericht nur auf dem Postweg ein und auch auf Anforderung des Nachlassgerichts nicht in elektronischer Form nach, ist der Antrag dennoch formwirksam angebracht. Denn bei einem Erbscheinsantrag handelt es sich nicht um einen schriftlich einzureichenden Antrag im Sinne von § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG, bei § 14b Abs. 2 S. 1 FamFG handelt es sich nur um eine Sollvorschrift und die Nichteinreichung eines Antrags in elektronischer Form auf Anforderung des Gerichts nach § 14b Abs 2 S. 2 FamFG bleibt nach dem Gesetz sanktionslos.
135/2023
OLG Koblenz: Auskunft nach Art. 15 DSGVO gegenüber Versicherung (Teilurteil vom 20.07.2023, 10 U 1633/22)
Ein Versicherungsnehmer kann von dem Versicherer gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über die Höhe früherer Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sowie Übersendung von Versicherungsscheinen verlangen; den Auskunftsanspruch kann er im Wege einer Stufenklage nach § 254 ZPO geltend machen.
136/2023
LG Halle (Saale): Zulassung des chip-TAN-Verfahrens manuell ohne Anzeige von Zahlungsempfänger und Zahlungsbetrag im Display des TAN-Generators (Urteil vom 23.06.2023, 4 O 133/22)
Ein Schadensersatzanspruch der Bank gegen den Zahler ist gemäß § 675 v Abs. 4 Ziffer 1 BGB ausgeschlossen, wenn die Bank des Zahlers eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Abs. 24 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) nicht verlangt hat. Eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Abs. 24 ZAG verlangt im elektronischen Fernzahlungsverkehr eine solche, die Elemente umfasst, die den Zahlungsvorgang dynamisch mit einem bestimmten Betrag und einem bestimmten Zahlungsempfänger verknüpfen (vgl. Artikel 97 Abs. 2 RL (EU) 2015/2366, § 55 Abs. 2 ZAG, welcher Art. 97 II RL umsetzt). Gemäß Art. 5 VO (EU) 2018/389 VO über technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung müssen Zahlungsdienstleister für elektronische Fernzahlungsvorgänge eine starke Kundenauthentifizierung verlangen, die Elemente umfasst, die den Zahlungsvorgang dynamisch mit einem bestimmten Betrag und einem bestimmten Zahlungsempfänger verknüpfen und deshalb zusätzlich zu den sonst vorzunehmenden Sicherheitsmaßnahmen solche vorsehen, dass Zahlungsbetrag und Zahlungsempfänger dem Zahler angezeigt werden in allen Phasen der Authentifizierung (Generierung, Übertragung und Verwendung des Authentifizierungscodes).
Ausgabe vom 19. September 2023
129/2023
Wolfgang Kuntz: Rechtsprechungsübersicht zu e-Justice und e-Government 2022/2023 (Teil I)
JurPC veröffentlicht dieTextfassungen der am 15.09.2023 im Rahmen des EDV-Gerichtstages in Saarbrücken gehaltenen Vorträge zum Thema "Aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr". Teil I hat Fragen der Einreichung von (elektronischen) Dokumenten zum Gegenstand.
130/2023
Uwe Berlit: Rechtsprechungsübersicht zu e-Justice und e-Government 2022/2023 (Teil II)
JurPC veröffentlicht dieTextfassungen der am 15.09.2023 im Rahmen des EDV-Gerichtstages in Saarbrücken gehaltenen Vorträge zum Thema "Aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr". Teil II hat Fragen der Nutzungspflicht, der Kommunikation im strafrechtlichen Bereich, der Verhandlung per Video, der elektronischen Gerichtsaktenführung und des Elektronischen Rechtsverkehrs in der Verwaltung zum Gegenstand.
131/2023
BGH: Rechtzeitiger Eingang eines nicht zu den Gerichtsakten gelangten Fristverlängerungsantrags bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (Beschluss vom 30.03.2023, III ZB 13/22)
Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Eingangs eines nicht zu den Gerichtsakten gelangten Fristverlängerungsantrags (hier: Berufungsbegründungsfrist) bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.
132/2023
BAG: Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot (Urteil vom 29.06.2023, 2 AZR 296/22)
In einem Kündigungsschutzprozess besteht nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und der Zivilprozessordnung grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht. Den Betriebsparteien fehlt die Regelungsmacht, ein über das formelle Verfahrensrecht der Zivilprozessordnung hinausgehendes Verwertungsverbot zu begründen, oder die Möglichkeit des Arbeitgebers wirksam zu beschränken, in einem Individualrechtsstreit Tatsachenvortrag über betriebliche Geschehnisse zu halten.
Ausgabe vom 13. September 2023
125/2023
OLG Hamm: Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Urteil vom 15.08.2023, 7 U 19/23)
Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO muss generell - und damit auch im Zivilprozess - nach dem in Art. 5 Abs. 2 DSGVO verankerten Grundsatz der Rechenschaftspflicht nachweisen können, dass er die in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgelegten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten hat (im Anschluss an EuGH Urt. v. 4.7.2023 - C-252/21, GRUR 2023, 1131 Rn. 95, 152, 154). Die automatisierte Ausführung eines Datenabrufs über eine Such- oder Kontaktimportfunktion durch einen Dritten in einem sozialen Netzwerk ist eine Datenverarbeitung des Netzwerkbetreibers als Verantwortlichem in Form der Offenlegung durch Übermittlung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO (in Anwendung von EuGH Urt. v. 22.6.2023 - C-579/21, BeckRS 2023, 14515 Rn. 46 ff.; EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 27). Die Verarbeitung auch der Mobilfunktelefonnummer eines Nutzers im Rahmen einer Such- und Kontaktimportfunktion durch das soziale Netzwerk Facebook kann nicht auf den Rechtfertigungsgrund der Vertragszweckerfüllung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b DSGVO gestützt werden (in Anwendung von EuGH Urt. v. 4.7.2023 - C-252/21, GRUR-RS 2023, 15772 Rn. 98 ff.). Für die Verarbeitung der Mobilfunktelefonnummer eines Nutzers durch das soziale Netzwerk Facebook im Rahmen einer Such- und Kontaktimportfunktion ist eine Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO erforderlich, die - wie hier - bei unzulässiger Voreinstellung ("opt-out") und unzureichender sowie intransparenter Information über die konkrete Funktionsweise der Such- und Kontaktimportfunktion nicht vorliegen kann (in Anwendung von EuGH Urt. v. 4.7.2023 - C-252/21, GRUR-RS 2023, 15772 Rn. 91 f. und EuGH Urt. v. 11.11.2020 - C-61/19, NJW 2021, 841 Rn. 35 f.).
126/2023
OLG Hamm: Maklercourtage und Widerrufsbelehrung (Urteil vom 10.08.2023, 18 U 34/23)
Eine ordnungsgemäße Belehrung gem. Art. 246a § 1 Abs. 2. Satz 1 Nr. 1 EGBGB in der Fassung bis zum 27.05.2022 (a. F.) über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2 kann auch bei bestimmten Abweichungen vom Text der Widerrufsbelehrung gem. Anlage 1 (hier u.a. Nichtangabe der Telefaxnummer) gegeben sein. Die spätere Unterzeichnung einer "Courtagevereinbarung" durch die Maklerkunden, mit der eine zwischenzeitlich vereinbarte Herabsetzung der Courtage dokumentiert wird, sowie eine ihnen diesbezüglich erteilte Widerrufsbelehrung führen nicht zum Wiederaufleben eines bereits gem. § 356 Abs. 4 S. 1 BGB (a. F.) erloschenen Widerrufsrechts.
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