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Ausgabe vom 27. April 2021
61/2021
OLG Köln: "American Food and Drinks" (Urteil vom 26.03.2021, 6 U 11/21)
Ein unterhalb der Artikelbezeichnung auf dem Portal Amazon.de als "Marke" eingetragenes Zeichen wird in der Regel als Herkunftshinweis des Produktes wahrgenommen. Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein Anbieter auf dem Amazon-Marketplace, der als erster ein Angebot erstellt und so eine ASIN generiert, als "Marke" eine Marke einträgt, die entgegen den Richtlinien des Marketplace-Betreibers nicht auf dem Produkt oder dessen Verpackung abgedruckt ist, und sodann gegen Verkäufer vorgeht, die sich diesem Angebot anschließen.
62/2021
OLG Köln: "Sarrazin-Thesen" (Urteil vom 26.03.2021, 6 U 101/20)
Urheberpersönlichkeitsrechte schützen auch materielle Interessen des Urhebers, die von einem Dritten bei entsprechendem Interesse im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht werden können. Eine Veröffentlichung im Sinne des § 6 Abs. 1 UrhG ist nicht anzunehmen, wenn ein Buch vorab allein einer Gruppe von Journalisten übergeben wurde, die sich vertraglich zur Unterlassung der Weitergabe verpflichtet haben. Eine zulässige Berichterstattung über ein Tagesereignis im Sinne des § 50 UrhG liegt nicht vor, wenn wesentliche Inhalte eines Buches vor dem Erscheinungsdatum wörtlich öffentlich wiedergegeben werden.
63/2021
OLG Köln: "Trainer-Foto" (Beschluss vom 12.04.2021, 6 W 98/20)
Bei Unterlassungsansprüchen ergibt sich die "Dringlichkeit" als Voraussetzung des Verfügungsgrundes nicht schon aus der materiell-rechtlichen Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr. Jedenfalls bei Urheberrechtsverletzungen kann die rein tatsächliche Beendigung der Verletzungslage dazu führen, dass der Verfügungsgrund entfällt und dem Verletzten nur das Hauptsacheverfahren bleibt.
64/2021
VG Stade: Nachweis durch Luftbilder über Google Earth (Urteil vom 17.03.2021, 6 A 1302/19)
Luftbilder aus Google Earth sind grundsätzlich geeignete Beweismittel für den Nachweis des Umpflügens nach § 10a InVeKoSV.
Ausgabe vom 20. April 2021
57/2021
Wolfgang Kuntz: Antigen-Schnelltests und Impfung: Urkunde, Schriftformerfordernis, Unterschrift?
Schnelltests und Zertifikaten kommen aktuell eine besondere Bedeutung zu, führen sie doch dazu, dass Bürger/innen bestimmte Dienstleistungen/Angebote in der Pandemie wieder in Anspruch nehmen dürfen. Der vorliegende Kurzbeitrag wirft die Frage auf, ob für die Zertifikate nach geltendem Recht ein Schriftformerfordernis gilt und ob sie eigenhändig unterschrieben werden müssen oder ob eine elektronische Form in Frage kommt.
58/2021
BGH: Verjährungsverzicht (Urteil vom 17.12.2020, I ZR 239/19)
Eine im Dezember 2006 abgegebene, nicht formularmäßige Erklärung, hinsichtlich der Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 UrhG für PCs auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, erfasst auch Vergütungsansprüche nach den § 54 Abs. 1, § 54g UrhG aF, sofern kein abweichender Parteiwille feststellbar ist.
59/2021
OLG Frankfurt a.M.: Unlautere vergleichende Werbung in E-Mails (Urteil vom 18.02.2021, 6 U 181/20, 6 W 3/21)
Vergleichende Werbung im Sinne von § 6 Abs 1 UWG liegt nicht vor, wenn sich aus der beanstandeten E-Mail des Werbenden bei objektiver Beurteilung des Verkehrs die Produkte des Mitbewerbers nicht konkret erkennen lassen. Dabei kommt es nicht auf die Sicht des Werbenden an; entscheidend ist allein, wie der Empfänger die Äußerungen nach der Verkehrsauffassung verstehen musste. Erfolgt eine Gegenüberstellung der Produkte des Werbenden mit dem allgemeinen Marktumfeld, werden die Voraussetzungen für einen Vergleich allenfalls dann erfüllt, wenn ganz konkrete Produkteigentschaften mit der Konkurrenz verglichen werden. Dabei genügt es nicht, dass sich der Werbende allgemein gegenüber der Konkurrenz als "besser" darstellt. Behauptet der Mitbewerber fälschlich, "Fragen der Recyclingfähigkeit und der Umweltverträglichkeit des Produkts seien Teil der Produktzulassung" (hier: Bauelemente der Hohlkörpertechnologie für Stahlgeschossdecken), kann hierin eine unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne von § 4 Nr. 2 UWG liegen, die geeignet ist, den Kredit des Mitbewerbers zu schädigen.
60/2021
LG Köln: Erstveröffentlichung eines Werks durch Dritte (Urteil vom 25.03.2021, 14 O 462/20)
Nimmt ein/e Urheber/in die Erstveröffentlichung ihres Werks nicht selbst durch eigene Handlung vor, sondern lässt er/sie dies durch einen Dritten durchführen, bedarf es eine konkrete vertragliche Vereinbarung oder eine Einwilligung des/der Urheber/in. Eine solche Einwilligung ist grundsätzlich auch konkludent möglich. Eine solche konkludente Einwilligung lässt sich aber nicht daraus folgern, dass der/die Urheber/in nach Vorlage eines Ansichtsexemplars durch den Dritten zunächst lediglich Änderungswünsche zu einzelnen Bestandteilen eines Buchs mitteilt (hier: nur zu Lichtbildern, nicht zum Text). Bei der Annahme von konkludenten Erklärungen im Zusammenhang mit Urheberpersönlichkeitsrechten, insbesondere dem Veröffentlichungsrecht gem. § 12 UrhG, ist wegen der hohen Wertigkeit der Rechte besondere Zurückhaltung geboten. Auch bei der gebotenen objektivierten Betrachtung aus Empfängersicht kann die besondere Bedeutung der Urheberpersönlichkeitsrechte dazu führen, dass faktischem Handeln des/der Urhebers/in kein für eine Willenserklärung erforderliches Erklärungsbewusstsein bzw. kein Rechtsbindungswillen zugemessen werden kann. Eine Genehmigungsfiktion nach § 20 Abs. 2 VerlG ist nicht geeignet, eine nicht erfolgte Zustimmung des/der Urhebers/in zur Erstveröffentlichung einer konkreten Version eines Buchs zu ersetzen. Die Genehmingungsfktion des § 20 Abs. 2 VerlG setzt vielmehr voraus, dass die Zustimmung des/der Urhebers/in zur Veröffentlichung iSv § 12 UrhG durch einen Dritten vorliegt.
Ausgabe vom 14. April 2021
53/2021
BGH: Steuerberater-LLP (Urteil vom 10.12.2020, I ZR 26/20)
Eine Limited Liability Partnership (LLP) mit Hauptsitz in London, die nicht zu den nach den §§ 3, 4 und 6 Nr. 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen zählt, ist nicht nach § 3a Abs. 1 Satz 1 StBerG zur vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Inland befugt, wenn sie über eine inländische Niederlassung verfügt.
54/2021
BGH: Berechtigte Gegenabmahnung (Urteil vom 21.01.2021, I ZR 17/18)
Die Abmahnung unterliegt als vorprozessuale Handlung nicht dem strengen Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Es reicht aus, wenn in der Abmahnung der Sachverhalt, der den Vorwurf rechtswidrigen Verhaltens begründen soll, genau angegeben und der darin erblickte Verstoß so klar und eindeutig bezeichnet wird, dass der Abgemahnte die gebotenen Folgerungen ziehen kann. Eine berechtigte Abmahnung ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie eine Reaktion auf die Abmahnung eines vergleichbaren Verstoßes ist.
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