JurPC Web-Dok. 150/2015 - DOI 10.7328/jurpcb2015309152

AG Dinslaken
Urteil vom 05.03.2015

34 C 47/14

Videoüberwachung durch Dome-Kameras

JurPC Web-Dok. 150/2015


Leitsatz (des Einsenders):

    Es ist unzulässig, Kameras mit einer schwarz getönten und dadurch blickdichten Kuppel aus Kunststoff (sog. Dome-Kameras) so anzubringen, dass die Möglichkeit besteht, dass das Nachbargrundstück gefilmt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um echte Kameras oder Kameraattrappen handelt. Es genügt, dass der Eindruck einer funktionsfähigen Kamera erweckt wird.
Hinweis der Redaktion:
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammt auch der Leitsatz.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  254 KB)

[online seit: 29.09.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Dinslaken, AG, Videoüberwachung durch Dome-Kameras - JurPC-Web-Dok. 0150/2015