1. Die in einem Internetforum wiedergegebene - wahrheitswidrige - Nachricht "Online Verlag hat Prozeß in Berlin verloren" stellt eine gewerbeschädigende Äußerung für die Firma Online Verlag dar und ist nicht als eine auf die Gattung Online Verlage bezogene Äußerung zu verstehen. 2. Die - hier bejahte - Kenntnis der Verfügungsbeklagten von der Existenz des konkreten Dateiinhalts genügt, die Kenntnis oder das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit sind jedenfalls nach § 5 TDG a.F. nicht erforderlich. 3. Ein Disclaimer, der einen Haftungsausschluss beinhaltet, entlastet nicht bezüglich der Haftung gegenüber geschädigten Dritten, sondern allenfalls auf vertraglicher Grundlage gegenüber Vertragspartnern. Eine Distanzierung von den Äußerungen im Internetforum kann bei einem Disclaimer nur angenommen werden, wenn die Absicht der Distanzierung ausreichend deutlich zum Ausdruck kommt; alleine aus dem Charakter als Meinungsforum kann nicht per se auf eine Distanzierung geschlossen werden. |