JurPC:

































    Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik Stand: 17.11.2009
Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger

[Monatsübersicht | Gesamtliste | Aus der Redaktion | Archiv 1989-1996 | Mail-Service | Mediadaten | Impressum]

Google
Suche im Web Suche in JurPC
Aktuelles aus dem Inhalt:
Bundesverfassungsgericht: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung
Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so kann sie gemäß § 93 Abs. 3 BVerfGG nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. Die Frist begann hier nicht deshalb neu zu laufen, weil der Gesetzgeber § 53 Abs. 1 UrhG durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 (BGBl I S. 2513) geändert hat. Bei dieser Rechtslage kommt es nicht darauf an, dass der Bundesgesetzgeber durch den Erlass des Änderungsgesetzes die angegriffene Bestimmung in seinen Willen erneut aufgenommen hat, solange die vorgenommene Gesetzesänderung als solche die Beschwerdeführer nicht beschwert. Nur diese eher formale Sichtweise wird dem in § 93 Abs. 3 BVerfGG zum Ausdruck kommenden und im Rechtsstaatsgebot verankerten Grundsatz der Rechtssicherheit gerecht.
Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Verbot pornografischer Internetangebote außerhalb geschlossener Benutzergruppen
Die Verfassungsbeschwerde, mit der gerügt wird, das gesetzliche Verbot pornografischer Internetangebote außerhalb geschlossener Benutzergruppen verstoße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot, wird wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen. Soweit die Beschwerdeführer die angegriffenen gesetzlichen Altersverifikationspflichten im Hinblick auf die Vielzahl frei verfügbarer pornografischer Angebote im Internet bereits für ungeeignet halten, Minderjährige vor eventuellen negativen Einflüssen derartiger Darstellungen zu schützen, ist zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Eignung eines Gesetzes zur Erreichung des von ihm angestrebten Zwecks bereits dann bejaht, wenn dieser durch die Regelung wenigstens gefördert wird. Den Verfassungsbeschwerden kann aber nicht entnommen werden, warum dies hier nicht der Fall sein sollte. Es liegt vielmehr auf der Hand, dass die Verfügbarkeit pornografischer Angebote im Internet - zumal für nur der deutschen Sprache mächtige Minderjährige - durch die gesetzlich vorgeschriebene Sicherstellung des ausschließlichen Erwachsenenzugangs zumindest verringert werden kann.
- Werbung -
*** Anwalt-Suchservice  - der schnelle Klick zu Ihrem Anwalt ***

Rechtsanwälte und Fachanwälte weltweit, aktuelle Urteile, Kostenrechner und mehr - http://www.anwalt-suchservice.de
BGH: "save.tv"
Das Aufzeichnen von Sendungen eines Fernsehsenders auf den "Online-Videorecordern (OVR)", die der Betreiber von "save.tv" ihren Kunden zur Verfügung stellt, greift in das dem Sendeunternehmen zustehende ausschließliche Recht ein, ihre Funksendungen auf Bild- und Tonträger aufzunehmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 UrhG) und damit zu vervielfältigen (§ 16 UrhG). Ein "OVR" ermöglicht die wiederholbare Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen und ist nach der Legaldefinition des § 16 Abs. 2 UrhG daher ein Bild- oder Tonträger.
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Löschung von Daten im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
§ 489 Abs. 2 S. 1 StPO als Ausprägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung kann - nachprüfbar nach §§ 23 ff. EGGVG - das subjektive Recht auf Löschung personenbezogener Daten im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister begründen. Die Speicherung darf Daten nur erfassen, soweit dies zur Erfüllung ihres gesetzlichen Zwecks geeignet und - insbesondere nach Datenumfang und Zeitaspekt - erforderlich ist.
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "StayTuned III"
Ein Angebot, bei dem Tonaufnahmen im Internet im sog. Streaming- Verfahren für Dritte, die bei ihm ein Abonnement unterhalten, hörbar gemacht werden, wird nicht i.S.v. § 78 Abs. 2 Nr. 3 UrhG "öffentlich wahrnehmbar" gemacht.
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "Session-ID"
Eine technische Sicherungsmaßnahme (hier: Vergabe einer zeitlich begrenzten Session-ID) kann geeignet sein, mehrere (vorrangige und nachrangige) Schutzziele gegen unterschiedliche Arten der nicht autorisierten Nutzung zu erfüllen. Der Umstand allein, dass überhaupt eine technische Schutzmaßnahme gegen missbräuchliche bzw. in der konkreten Weise nicht erwünschte Nutzungen vorgenommen worden ist, macht nicht jede Überwindung des Schutzes rechtswidrig i.S.v. § 95 a UrhG. Für die Frage der "Wirksamkeit" einer technischen Schutzeinrichtung i.S.v. § 95 a Abs. 2 Satz 2 UrhG ist festzustellen, inwieweit die jeweilige Maßnahme die Erreichung des von dem Angriff konkret betroffenen Schutzziels sicherzustellen geeignet ist.
- Werbung -
*** Anwaltssuche - Ihr Rechtsanwalt vor Ort ***

Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare bundesweit - http://www.anwaltssuche.de
JurPC-Faksimile:
- Werbung -
*** Makrolog - mit E-Government-Lösungen für Ihre tägliche Arbeit ***

Entdecken Sie das größte Archiv amtlicher Verkündungsblätter für Bund und Länder mit über 1,3 Mio. Seiten - die Informationsquelle für Primärtexte der öffentlichen Hand. Gesetzblätter, Verkündungsblätter, Amtsblätter, Ministerialblätter u.v.m., angereichert mit Entscheidungen, konsolidierten Gesetzestexten und Europarecht ist Recht für Deutschland heute für jeden, der sich mit Rechtsgrundlagen beschäftigt, unverzichtbar.

In Kombination mit dem Fachverfahrensbaukasten für Behörden werden rechtliche Grundlagen, Inhalte, Wissensmanagement und Verfahrensabläufe optimal verbunden. Ob Vorschlagswesen oder Beschwerdemanagement, Waffenwesen, Gefahrgutmanagement, Handwerkerparken und vieles mehr – der Fachverfahrensbaukasten deckt sowohl standardisierte als auch individuelle Anforderungen ab. Durchgängige Lösungen vom Internetantrag über interne Workflows bis zum fertigen Bescheid sind die ideale Grundlage für effiziente E-Government Lösungen.

Entdecken Sie, wie Sie Ihre tägliche Arbeit effizienter gestalten können.
Boorberg Gesetzesübersicht Verkündungsblattübersicht Deubner Gesetzesübersicht Bundesanzeiger Bundessteuerblatt Bundesgesetzblatt vd-bw Gesetze Keywords Makrolog Linktool Qualitätssicherung im Schlüsselfertigen Bauen Jur-PC Makrolog Content Management AGLandesgesetzblätter Bundesanzeiger Bundesgesetzblatt Bundessteuerblatt Landesrecht Hessen Hessenrecht Rechtsdatenbank Germany Law Gazette Federal