JurPC:

































    Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik Stand: 22.05.2012
Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger

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Aktuelles aus dem Inhalt:
Dieter Höbbel, Thomas Möller, Otto Seibert: FTCAM (Formulare, Textverarbeitung, Computergeeignete ArbeitsMethoden)
Die Autoren zeichnen die Geschichte, Entstehung und Weiterentwicklung von "FTCAM", einer Software zur Unterstützung für familiengerichtliche Entscheidungen, nach. Als Anlage ist ein automatisiert erstellter Entwurf eines mit der Software erzeugten Scheidungsurteils angelinkt.
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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Keine Haftung des Admin-C für fehlerhaftes Impressum
Der Admin-C haftet nicht für ein fehlerhaftes Impressum auf einer Website. Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9.11.2011 (Az.: I ZR 150/09 – Basler Haarkosmetik) ausgeführt hat, kommt eine Haftung des Admin-C für durch das Betreiben der Domain verwirklichte Rechtsverletzungen grundsätzlich nicht in Betracht. Er haftet zwar dann, wenn er als Täter oder Teilnehmer einer unerlaubten Handlung gehandelt hat. Als Täter haftet er, wenn er die handlungsbezogenen Verletzungstatbestände selbst, in mittelbarer Täterschaft oder in Mittäterschaft erfüllt hat. Auch besteht anders als etwa für den Plattformbetreiber vom Bundesgerichtshof für Fälle des Angebots jugendgefährdender Medien angenommen keine Verkehrspflicht des Admin-C, die ihm zugeordneten Internetseiten von rechtsverletzenden Inhalten freizuhalten. Das gilt erst recht für mögliche Rechtsverletzungen, die sich aus der inhaltlichen Gestaltung der Website ergeben könnten.
AG Detmold: Kein Anspruch auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
Der Verteidiger hat im Bußgeldverfahren keinen Anspruch auf Einsicht in die Bedienungsanleitung und Lebensakte des eingesetzten Messgerätes.
AG Lüdinghausen: Anspruch auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
Im Bußgeldverfahren ist dem Verteidiger auf dessen Verlangen hin Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung des genutzten Messgerätes zu gewähren.
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