JurPC Web-Dok. 65/2021 - DOI 10.7328/jurpcb202136565

Wolfgang Kuntz [*]

Kuntz, Wolfgang

Datenschutzrechtliche Anforderungen für die digitale Kontaktnachverfolgung anlässlich von Veranstaltungs-, Einrichtungs-, Restaurants- und Geschäftsbesuchen

JurPC Web-Dok. 65/2021, Abs. 1 - 5


Die Kontaktnachverfolgung anlässlich von Veranstaltungs-, Einrichtungs-, Restaurants- und Geschäftsbesuchen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 ist durch die Verordnungen im Zusammenhang mit Covid-19 vorgeschrieben. Die Anforderungen der Verordnungen werden zum Teil in der Praxis mithilfe von herkömmlichen Papierlisten erfüllt, zu einem großen Teil kommen aber auch digitale Verfahren verschiedener Anbieter zum Einsatz. Digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt- und Anwesenheitsdaten müssen datenschutzkonform betrieben werden.Abs. 1
Nicht zuletzt die öffentliche Diskussion um die Fokussierung auf einzelne Apps (vor allem die Luca-App) führte für die Datenschutzaufsichtsbehörden wohl zu dem Bedürfnis, eine einheitliche Handreichung zu den damit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen zu verfassen.Abs. 2
Die unter dem nachfolgenden Link aufzurufende Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 29. April 2021 erläutert die Anforderungen an derartige Systeme und ihren Betrieb, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben.Abs. 3
Sie richtet sich vorrangig an Entwickler und Verantwortliche i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO. Dabei geht die Orientierungshilfe auf die verschiedenen denkbaren Verantwortlichen ein. Verantwortliche können nämlich je nach Konstellation des Verfahrens der jeweilige Dienstanbieter, ein Veranstalter oder ein Gesundheitsamt sein. Im Ausgangspunkt ist für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage erforderlich, es ist die Transparenz des Verfahrens sicherzustellen, die Verarbeitung muss dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt sein (Datenminimierung), die Richtigkeit der Daten ist zu gewährleisten, eine Speicherbegrenzung ist für diesen erforderlichen Zweck sicherzustellen sowie die Integrität und Vertraulichkeit der Daten ist im gesamten Verfahren zu gewährleisten.Abs. 4
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20210429_DSK_OH_Kontaktnachverfolgung.pdfAbs. 5
Kurz nach Redaktionsschluss erreichte uns noch eine Information der Handwerkskammer Frankfurt, die eine sehr gute Marktübersicht über verschiedene Kontaktverfolgungs-Apps zusammengestellt hat, die wir gerne mit unseren Leser/innen in diesem Zusammenhang teilen.
https://hwk-frm.de/epaper/kontaktnachverfolgung-digital/#4.
Abs. 6
Interessant ist möglicherweise auch folgender Link des Kompetenzzentrums Öffentliche IT:
https://www.oeffentliche-it.de/werkstatt/corona-warn-app-detektor.
Abs. 7

Fußnoten:

[*] Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt in Saarbrücken, Syndikusanwalt der Makrolog AG, Wiesbaden, und verantwortlicher Redakteur von JurPC.

[online seit: 04.05.2021, Nachtrag: 05.05.2021]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok, Abs.
Zitiervorschlag: Kuntz, Wolfgang, Datenschutzrechtliche Anforderungen für die digitale Kontaktnachverfolgung anlässlich von Veranstaltungs-, Einrichtungs-, Restaurants- und Geschäftsbesuchen - JurPC-Web-Dok. 0065/2021