JurPC Web-Dok. 57/2019 - DOI 10.7328/jurpcb201934558

Kammergericht Berlin
Urteil vom 21.03.2019

23 U 268/13

Datenschutzerklärung von Google aus dem Jahr 2012 rechtswidrig

JurPC Web-Dok. 57/2019


Leitsätze (der Redaktion):

  1. Die von Google im Jahr 2012 verwendete "Datenschutzerklärung" ist größtenteils rechtswidrig und Klauseln in den Google-Nutzungsbedingungen sind teilweise unwirksam.
  2. Dies betrifft u.a. die Regelungen, wonach gerätespezifische Informationen und Standortdaten erfasst werden sollten, personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft werden sollten sowie die persönlichen Daten an andere Unternehmen weitergegeben werden sollten. Auch die Klausel, wonach Kundinnen und Kunden bei der Anmeldung durch Ankreuzen eines Kästchens erklären mussten, dass sie mit den Nutzungsbedingungen einverstanden sind und die Datenschutzerklärung gelesen haben, war zu beanstanden.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  2.107 KB)

[online seit: 08.05.2019]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, Kammergericht, Datenschutzerklärung von Google aus dem Jahr 2012 rechtswidrig - JurPC-Web-Dok. 0057/2019