JurPC Web-Dok. 162/2017 - DOI 10.7328/jurpcb20173211162

OLG Dresden
Urteil vom 05.09.2017

4 U 682/17

Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk

JurPC Web-Dok. 162/2017


Leitsätze:

  1. Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk sind im Gesamtgefüge der auch über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgten Einträge zu würdigen. Ergibt diese Gesamtwürdigung Züge einer Privatfehde, liegt die Annahme einer unzulässigen Schmähkritik nahe.
  2. Für die Erkennbarkeit des von einer Äußerung Betroffenen reicht es aus, wenn dieser begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne innerhalb seines mehr oder minder großen Bekanntenkreises aufgrund der mitgeteilten Umstände erkannt werden.

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[online seit: 29.11.2017]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Dresden, OLG, Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk - JurPC-Web-Dok. 0162/2017