JurPC Web-Dok. 67/2016 - DOI 10.7328/jurpcb201631568

VG Hamburg
Beschluss vom 03.03.2016

15 E 4482/15

Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts auf Facebook

JurPC Web-Dok. 67/2016


Leitsatz (der Redaktion):

    Auf die Datenverarbeitung durch die Facebook Ireland Limited sind deutsche datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht anzuwenden, da die streitige Datenverarbeitung nach dem der Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhalt mit der Tätigkeit der Antragstellerin in Dublin am engsten verbunden ist. Dies ist vor allem aufgrund des vorgelegten Data Transfer and Processing Agreement und des übrigen unstreitigen Vorbringens der Antragstellerin zu ihrer geschäftlichen Tätigkeit in Dublin und der geschäftlichen Tätigkeit von Facebook Germany anzunehmen.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  285 KB)

[online seit: 10.05.2016]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweis der Redaktion: Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt.
Zitiervorschlag: Hamburg, VG, Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts auf Facebook - JurPC-Web-Dok. 0067/2016