JurPC Web-Dok. 76/2012 - DOI 10.7328/jurpcb/201227560

Dieter Höbbel / Thomas Möller / Otto Seibert *

FTCAM
(Formulare, Textverarbeitung, Computergeeignete ArbeitsMethoden)

JurPC Web-Dok. 76/2012, Abs. 1 - 52


FTCAM - Entstehung und Entwicklung:

1977–19901990–20002000–20062006–2011Ab 2012


1977 - 1990

Die Entstehung und Entwicklung von FTCAM ist untrennbar verbunden mit dem Familiengericht Hannover. Als dieses im Zuge der Familienrechtsreform im Jahre 1977 völlig neu geschaffen wurde, war das Familiengericht Hannover anfangs vom Geist der zivilrichterlichen Scheidungskammern beim Landgericht Hannover geprägt, die bis zum 30.6.1977 für Scheidungen zuständig waren. Das zivilrichterliche Denken herrschte vor. Viele R1-Richter/innen des AG Hannover, vor allem Zivilrichter, vertrauten auf das vom Bundestag beschlossene Gesetz, wonach alle Familienrichter nach R2 besoldet werden sollten. Als aber der Bundesrat dieses Gesetz aus Kostengründen kippte, wollten viele Richter/innen wieder in ihre alten Dezernate zurückkehren. PräsAG Dr. Richard Dürrfeld suchte daher händeringend Interessenten für freigewordene Familienrichterdezernate. RiAG Dr. Dieter Höbbel (seit 1972 am AG Hannover, seinerzeit zu je 50 % in der Verwaltung und im Vormundschaftsgericht tätig), übernahm am 1.3.1979 mit 70 % seiner Arbeitskraft die Abt. 207, eine Familiengerichtsabteilung, und blieb zu 30% als Pressesprecher in der Verwaltung. Er brachte das "FGG-Denken" ins praktische Familienrichterleben. Nach kurzer Zeit wurde er zum Sprecher der hannoverschen Familienrichter gewählt und richtete in dieser Eigenschaft routinemäßige Treffen der Familienrichter aus. Absprachen wurden getroffen, untereinander, aber auch mit der hannoverschen Anwaltschaft, den Jugendämtern der Stadt und des Landkreises Hannover und den beiden für das AG Hannover zuständigen des OLG Celle (10. und 21. Senat). All das war für Amtsrichter, die üblicherweise Einzelkämpfer sind, völlig neu. JurPC Web-Dok.
76/2012, Abs. 1
Der frühere Abteilungsrichter der Abt. 207, RiAG Richard Mehlhorn, verfasste Scheidungsurteile nach neuem Recht, die von den hannoverschen Kollegen und dem zuständigen Senat des OLG Celle als mustergültig bezeichnet wurden. Er hinterließ Dr. Höbbel sozusagen als Vermächtnis einen Leitzordner mit Kopien von ca. 200 Scheidungsurteilen, die er selbst mit der Schreibmaschine getippt hatte. Das war die Geburtsstunde eines Formularsystems. Beim Durchlesen aller Urteile merkte man nämlich schnell, dass sich diese im Aufbau, Stil und Ergebnis mehr glichen als unterschieden. Die Urteile bestanden im Prinzip aus sich immer wiederholenden Textteilen (Bausteinen). Dr. Höbbel entwarf auf dieser Basis ca. 10-20 Formularmuster für Ehescheidungen nach neuem Recht. Diese dienten zunächst nur der Erleichterung der Arbeit der Richter, die - wie alle Richter aller Zeiten - über eine zu große Arbeitsbelastung klagten und deshalb begierig die Muster für Urteile nach neuem Scheidungsrecht aufnahmen. Die Richterformulare wurden in einem einfach zu handhabenden Textverarbeitungsprogramm gespeichert, das "Context" hieß. Abs. 2
Die Geburt des Formularsystems verursachte viele Schmerzen. Seinerzeit gab es viele Kollegen/innen, die sich nicht auf gemeinsame Texte einigen wollten oder konnten. Viele Kollegen/innen meinten, richterliche Arbeit sei künstlerische Filigranarbeit und lasse sich auch nicht teilweise - sozusagen als Handwerkerarbeit - mit Formularen erledigen. Unvergesslich bleibt, wie sich zwei an sich ruhige, besonnene, erfahrene Familienrichter auf einem der neu eingeführten turnusmäßigen Familienrichtertreffen anschrien, weil der eine den Text eines aus nur wenigen Sätzen bestehenden einverständlichen Scheidungsurteil mit "Gründen" und der andere der ZPO entsprechend mit "Tatbestand" und "Entscheidungsgründen" betiteln wollte - und wie dann beide erzürnt aus dem Saal liefen und die Tür zuknallten. Abs. 3
1980 wurde Dr. Höbbel im 10. Zivilsenat des OLG Celle erprobt. Dort stellte er fest, dass die meisten Rechtsmittel von nur wenigen Richtern "verursacht" wurden, und dass immer wieder dieselben "Fehler" gemacht wurden. Nach seiner Rückkehr zum AG Hannover schlugen sich seine Erkenntnisse in weiteren ca. 100 Formularen nieder. Abs. 4
Die Vereinheitlichung der Rechtsprechung des Familiengerichts Hannover und die durch die Formulare verringerten Fehlerquellen führten dazu, dass die Rechtsmittelquote des Familiengerichts Hannover immer mehr sank. Im Laufe der Zeit war nur noch der 10. Zivilsenat für das AG Hannover zuständig, später wurde der Senat sogar noch für weitere Amtsgerichte zuständig. Das Familiengericht Hannover erarbeitete sich eine Vorbildfunktion für Niedersachsen. Abs. 5
Als Dr. Höbbel gegenüber dem Niedersächsischen Justizministerium Urheberrechte an dem Formularsystem geltend machte, wurden diese bestritten, weil er das Formularsystem als Familienrichter im Dienst entwickelt habe. Als Dr. Höbbel reklamierte, die Entwicklung von Formularen gehöre nicht zu seiner dienstlichen Tätigkeit, erstattete ein Mitarbeiter des Niedersächsischen Justizministeriums ein Gutachten, das die Urheberrechte in vollem Umfang bestätigte. Wohltuend war, dass Frau Helga Oltrogge, Präsidentin des OLG Celle, FTCAM immer gefördert hat. Abs. 6
1981 erfuhr Dr. Höbbel im Rahmen eines Lehrauftrages an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover von einer wissenschaftlichen Untersuchung von 2.000 Scheidungsakten des AG Hannover durch die Universität Hannover. Es handelte sich um Scheidungen, in denen eine Partei ausländischer Staatsangehöriger war. Die Ehen wurden fast ausnahmslos ohne Einholung von Sachverständigengutachten nach deutschem Recht geschieden, obwohl sehr häufig ausländisches Scheidungsrecht anzuwenden gewesen wäre. Diese Untersuchung und die Teilnahme an dem Seminar "deutsch-griechische Rechtsbeziehungen" der Universität Hannover bei Prof. Hilmar Fenge mit zahlreichen hochrangigen griechischen Rechtsexperten war dann die Initialzündung für einen Schwerpunkt des FTCAM Systems, nämlich die Scheidungen nach ausländischem Recht. Zunächst gab es Formulare mit dem Scheidungsrecht der wichtigsten europäischen Länder. (Die Berücksichtigung des IPR ist im Laufe der Jahrzehnte zu einem immer stärkeren Markenzeichen von FTCAM geworden. Heutzutage ist FTCAM auf diesem Gebiet bei richterlichen Anwenderprogrammen "Markenführer".) Abs. 7
1984 stieß der Familienrichterkollege RiAG Gustel Wolff (seit 1974 am AG Hannover) zu FTCAM. Er erhöhte die Zahl der Formulare auf ca. 600 und verbesserte deren Qualität, was wiederum zu einer höheren Akzeptanz der Formulare bei den seinerzeitigen 17 Familienrichtern des AG Hannover führte. Viele der Formulare halfen, den bei den meisten Familienrichtern unbeliebten Versorgungsausgleich durchzuführen. Abs. 8
Der Aufbau der Formulare blieb in ihrer Grundstruktur bis heute gleich: Jedes Formular erfasst alle möglichen Varianten eines Arbeitsganges, der Anwender wird Schritt für Schritt geführt. Er braucht beim Ausfüllen des Formulars am Anfang noch nicht zu wissen, zu welchem Ergebnis die Bearbeitung seines konkreten Falles führt. Gesetzeszitate, Rechtsprechungshinweise und Rechentabellen zu Versorgungsausgleich und Unterhalt machen den Anwender von Gesetzessammlungen, Kommentaren etc. ein Stück weit unabhängig bzw. erleichtern bei Bedarf das Auffinden der einschlägigen Fundstellen. Abs. 9
1986 wurde der Name "FTCAM" geboren. "F" steht für Formulare, "T" für Textverarbeitung und "CAM" für Computergeeignete Arbeitsmethoden. Abs. 10
Denn es wurde im Laufe der Jahre immer klarer, dass im Familiengericht alle Beteiligten zusammen arbeiten müssen, weil die Kanzlei nur dann größere Arbeitsmengen mit EDV abarbeiten kann, wenn die Richter/innen auf individuelle Textsonderwünsche verzichten und alles auf eine zügige und vereinfachte Bearbeitung abgestellt wird. EDV Programme nützen vor allem dann, wenn geeignete Organisationsmaßnahmen dazu kommen. Abs. 11
Ein Musterbeispiel dafür ist die seinerzeit neu gegründete Abt. 200. Auf den regelmäßigen Familienrichtertreffen wurde mit der hannoverschen Anwaltschaft verabredet, dass diejenigen Scheidungen, bei denen beim Einreichen des Scheidungsantrages per Formular im voraus erklärt wurde, die Ehegatten würden sich einverständlich ohne Streit über die Folgesachen (Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratsregelung …) scheiden lassen wollen, in der Abt. 200 bevorzugt bearbeitet werden sollten. Die Abt. wurde seinerzeit von Frau Lemke-Adelhelm, einer erfahrenen Geschäftsstellenbeamtin, geleitet. Sie holte selbständig die Auskünfte zum Versorgungsausgleich ein, entwarf das Scheidungsurteil, terminierte die Sache gemäß genereller Absprache kurzfristig und legte die fix und fertige Akte dem jeweils zuständigen Richter (bzw. der zuständigen Richterin) vor. Das hatte für das Gericht und die Rechtssuchenden den Vorteil, dass einverständliche Scheidungen nicht mehr so lange dauerten. Das Projekt wurde ein Renner. Im Laufe der Zeit wurden in der Abt. 200 immer mehr, zuletzt über 40 % aller hannoverschen Scheidungsverfahren von einer einzigen Geschäftsstellenbeamtin abgewickelt. Die übrigen 60 % der Scheidungsverfahren wurden von den anderen 16 Geschäftsstellenbeamten bearbeitet. Leider wurde die Abt. 200 später wegen "Arbeitsverteilungsungerechtigkeit" und wegen nicht gelöster Besoldungsfragen (Beförderungsmöglichkeit wegen der qualitativ höherwertigen Geschäftsstellenarbeit) wieder aufgelöst wurde. Damit wurde die Chance vertan, eine vom Richterbund häufig geforderte "Richterassistenz" zu installieren, die dem Richter Freiraum für seine übrige Arbeit verschafft hätte. Abs. 12
Die FTCAM Entwicklung wurde von PräsAG Walter Dellmans zwar wohlwollend geduldet, aber nicht gefördert. Gefördert wurden Mitte der achtziger Jahre - wie seinerzeit bei allen deutschen Justizbehörden - lediglich EDV-Entwicklungen, die die Arbeit der Kanzleien erleichterten. Motor dieser Entwicklung war im Niedersächsischen Justizministerium Herr Burkhard Guntau. Die im Familiengericht eingeführten Programme hießen FASAN (Familiensachen bei Amtsgerichten in Niedersachsen) und CTM JUS. Sie wurden von der Fa. CTM Computertechnik Müller GmbH in Konstanz entwickelt. Die Bausteine der FTCAM Richterformulare wurden in CTM JUS eingespeist und konnten dort von den Kanzleikräften aufgerufen werden. Die Richter selbst konnten keine Software benutzen. Abs. 13
Dr. Höbbel, PräsAG, Dellmans, Burkhard GuntauAbs. 14
Die Kanzlei arbeitete die Richter-Formulare als HIT Texte auf einem Siemens Zentralrechnersystem MX 500 ab. Einige Jahre später beschloss man, nicht mehr wie ein Tanzbär nach der kostenaufwändigen Musik von Siemens zu tanzen (wie es auf einer Sitzung der EDV Kommission des Niedersächsischen Richterbundes hieß). Unter Führung von Niedersachsen wurde in den 5 Bundesländern Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt die Programme EUREKA Fam/EUREKA-Text entwickelt, die dort bis heute genutzt werden. Diese sind zwar auch vom Richter nutzbar und helfen ihm im gewissen Umfang bei seiner Arbeit, sind aber weit überwiegend auf die Interessen der Serviceeinheiten (= Kanzlei + Geschäftsstelle) ausgerichtet. Es hat viele Jahre gebraucht bis im Justizministerium und in der EUREKA-Entwicklungsgruppe anerkannt worden ist, dass FTCAM eine eigene Bedeutung neben den EUREKA-Programmen hat, weil FTCAM aus richterlicher Sicht für Richter entwickelt worden ist und viele Module hat, die ganz allein die richterliche Arbeit abdecken. Abs. 15
Im Übrigen schloss sich die niedersächsische Justiz dem seinerzeitigen Zeitgeist an und folgte von nun an den Wegen von Bill Gates und benutzte die Microsoft Programme. Die FTCAM Formulare mussten deswegen im Laufe der Jahre immer wieder in andere Textverarbeitungsprogramme übertragen werden, anfangs in Works für DOS 2.0, später 3.0, ab 1994 in Word 6.0, später 7.0 (= Word 95), 8.0 (= Word 97), Word 2003 und Word 2010. Das ist und war ein arbeitsintensiver, aber dennoch sinnvoller Tribut, den man den praktisch jedermann bekannten Windows Entwicklungen zahlen muss. Abs. 16
Als hannoversche Familienrichter anderen niedersächsischen Richtern auf Tagungen von FTCAM erzählten, wollten diese auch FTCAM nutzen. Die Justizverwaltung lehnte zunächst eine Einführung von FTCAM ab. Die richterliche Basis wollte aber ihre Interessen gewahrt wissen und übte permanenten Druck auf die Justizverwaltung aus (genau dasselbe wiederholte sich später im Laufe der Jahre in mehreren Bundesländern). 1989 entschied Herr Guntau, dass FTCAM allen niedersächsischen Gerichten zur Verfügung gestellt wird. Seitdem unterstützten die wechselnden Referenten und deren Mitarbeiter im Niedersächsischen Justizministerium (Fritz Fitting, Günter Segelken, Dr. Ralph Guise-Rübe, Christof Schrader, Thomas Glahn) FTCAM in schwierigen Entwicklungsphasen mehr als wohlwollend. Als vorteilhaft erwiesen sich auch die Vorführungen bei den jeweiligen niedersächsischen Justizministern bzw. Justizministerinnen Heidrun Merk, Dr. Wolf Weber, Prof. Dr. Christian Pfeiffer und Elisabeth Heister-Neumann. Schwierig war es, der reflexartigen Reaktion der Justizverwaltung "Dann könnte doch eine Menge Personal eingespart werden!" mit dem Argument zu begegnen, dass EDV die Überlast der richterlichen Arbeit abbauen und lediglich fehlendes Personal ersetzen solle. Der niedersächsische Staatssekretär Dr. Jürgen Oehlerking besuchte einen Tag lang eine Familienrichtersitzung von Dr. Höbbel. Seitdem förderte er äußerst wohlwollend FTCAM. Er sah, wie schnell und einfach einverständliche Scheidungen abliefen und wurde darüber informiert, dass in einigen ausländischen Staaten einverständliche Scheidungen nicht von den Gerichten, sondern von den Standesämtern abgewickelt wurden. Niedersachsen brachte auf seinen Vorschlag hin im Bundesrat einen Gesetzentwurf ein, wonach Notare einverständliche Scheidungen aussprechen könnten. Der Vorschlag wurde kein Gesetz. Abs. 17
In der Zeit von Herrn Fitting gab es eine Sensation: Jeder Richter/Jede Richterin konnte einen PC erhalten, wenn er/sie das wollte. PCs gab es zwar schon bzw. erst seit 1982, sie waren seinerzeit aber teuer und nicht selbstverständlich. Sie waren auch nicht untereinander und mit der Verwaltung vernetzt. Anfangs ließen sich nur wenige Richter/innen auf die neue Technik ein. Stärkster Motor der seinerzeitigen Entwicklung war der Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes und Präsident des OLG Oldenburg Hartwin Kramer. Der Niedersächsische Richterbund gründete eine EDV Kommission, deren Vorsitzender Dr. Höbbel wurde (und es 14 Jahre lang blieb). Er warb intensiv für die Arbeit mit dem PC. Der Weg war und ist noch lang. Von allen Gerichtszweigen der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind die Familiengerichte am fortschrittlichsten. Heutzutage benutzt fast jeder Familienrichter/in einen PC. Abs. 18
FTCAM wurde seinerzeit nicht zentral installiert, sondern vom Richter selbst auf seinen PC. Das war anfangs schwierig. Da sich der Umfang von FTCAM immer vergrößerte, benötigte man erst 3, dann 6, dann 12 HD Disketten (CDs waren seinerzeit noch nicht erfunden worden), die man nacheinander aufspielen musste. Wenn auf nur einer Diskette ein Lesefehler auftrat, musste man sich eine neue HD besorgen und mit dem gesamten Installieren wieder von vorn anfangen. Abs. 19

1990 - 2000

1990 kam RiAG Otto Seibert (seit 1982 beim AG Hannover) als Dritter in das FTCAM Team und mit ihm eine ganz neue Dimension: Die PC Lösung wurde geboren. Der Anwender wird zunächst am Bildschirm nach den Tatsachen des Einzelfalles befragt, z.B. ob beide Ehegatten geschieden werden wollen oder nicht, welche Staatsangehörigkeit sie haben, ob eine einverständliche oder streitige Sorgerechtsentscheidung beantragt wird und welche Versorgungsausgleichs-anrechte die Ehegatten erworben haben. Der Anwender wird Schritt für Schritt durch den Fall geführt, indem ihm am Bildschirm konkrete differenzierte Fragen gestellt werden. Er muss in der Regel eine von mehreren Möglichkeiten ankreuzen oder abgefragte Daten kurz eingeben. Die Standardfälle sind voreingestellt. Aufgrund dieser Angaben "prüft das Programm die Rechtslage". Beim Versorgungsausgleich übernimmt es alle Rechenvorgänge und entscheidet (aufgrund der Programmierung der Verfasser), auf welche Weise und in welcher Höhe der Versorgungsausgleich stattzufinden hat. Das Programm (Access Datenbank) stellt dann selbständig einen Entscheidungsentwurf her (als Word Dokument), indem es sich aus weit über 1000 Textmustern das für den konkreten Fall passende Muster heraussucht und die in dem Textmuster enthaltenen Textmarken durch die für den konkreten Fall passenden Einzeltexte bzw. Daten ersetzt. Diese Programmerweiterung hätte eigentlich zu einer Namensänderung führen müssen, weil nicht mehr die Textverarbeitung (= Formularlösung), sondern die automatisationsunterstützte Herstellung von Entscheidungsentwürfen (sog. Expertenlösung) im Vordergrund steht. Abs. 20
Wegen des inzwischen erlangten Bekanntheitsgrades des Namens FTCAM wurde trotz der völlig veränderten Programmstruktur auf eine Namensänderung verzichtet. Abs. 21
Herrn Seibert gelang es, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Fachverfahrensteams EUREKA eine Schnittstelle von EUREKA FAM zu FTCAM herzustellen, d.h. nunmehr konnten per Mausklick diejenigen Daten von EUREKA FAM nach FTCAM transportiert werden, die von der Serviceeinheit im Laufe des Verfahrens in EUREKA FAM eingegeben worden waren. Das erleichterte die richterliche Arbeit enorm, weil der Richter bzw. die Richterin nur noch einige ergänzende Daten eingeben musste. Abs. 22
Eine Spezialität von FTCAM ist, dass der Richter/die Richterin ohne Mehrarbeit per Mausklick die zahlreichen Ausfertigungen, Abschriften, Teilausfertigungen der Urteile/Beschlüsse mit herstellen kann. Viele Richter tun das, um der Serviceeinheit die Arbeit zu erleichtern. Im Gegenzug übernimmt dann häufig die Serviceeinheit (in Anlehnung an die frühere Abt. 200) zahlreiche Arbeiten, die relativ einfach sind und eigentlich dem Richter obliegen, wie z.B. das Einholen der Auskünfte zum Versorgungsausgleich. Der permanente Aktentransport entfällt, die Verfahrensdauer wird noch kürzer. Abs. 23
Im FTCAM Team gab es mehrere Änderungen. Es waren dabei:
    RiAG Dieter Schaffelder vom 1.1.1997 - 31.12.2000
    RiAG Dieter Nolte vom 1.1.1998 - 30.6.2002
    RiAG Michael Gerdes vom 1.1.2001 - 31.12.2003 
    RiAG Dr. Höbbel wurde 1998 VizePräs des AG Hannover 
         (seit 1.12.2004 in Pension).
    RiAG Seibert ist seit 2001 Leiter der EDV Abteilung des AG Hannover.
         Vom 1.1.2006 bis 31.1.2011 war er Familienrichter.
Abs. 24

2000 - 2006

Die vierte FTCAM Epoche begann auf dem EDV Gerichtstag 2000 in Saarbrücken: FTCAM wurde einer breiten Richteröffentlichkeit vorgestellt. Die Reaktionen waren zwar wie gewohnt kontrovers. Manche Kollegen wie z.B. die vom AG Berlin - Charlottenburg, meinten, ein PC könne keine Urteile entwerfen. Die richterliche Unabhängigkeit sei gefährdet. Andere, wie vor allem Prof. Dr. Maximilian Herberger (Vorsitzender des EDV Gerichtstages), lobten die neuen Ideen und Arbeitsmethoden. Solange ein Richter selbst entscheide, ob er EDV benutzen wolle oder nicht, sei seine Unabhängigkeit nicht gefährdet. In der Folgezeit erbaten viele Richter/innen aus ganz Deutschland FTCAM. Das FTCAM Team wurde zu Vorführungen vor Familienrichtern/innen in Rheinland-Pfalz und Hessen eingeladen. Nach den Vorführungen plädierten alle Teilnehmer/innen für die Einführung von FTCAM. 2002 folgte Rheinland-Pfalz dem Votum der Basis und führte FTCAM als Zweitprogramm neben dem dort benutzten Programm MAJA landesweit ein. In Hessen dauerte das länger. Die IT Stelle des OLG Frankfurt meinte nach monatelanger Prüfung im Jahre 2004, FTCAM funktioniere nicht und nütze dem Richter nichts. Die Daten könnten von dem in Hessen ebenfalls benutzten EUREKA Fam nicht übernommen werden. Erst durch eine eingehende schriftliche Intervention des Niedersächsischen Justizministeriums und Protesten der Basis (vor allem vom AG Kassel) wurde das Hessische Ministerium der Justiz überzeugt, so dass es FTCAM im Jahre 2006 allen hessischen Familiengerichten zur Verfügung stellte. Seitdem wird es dort zur Zufriedenheit aller benutzt. Abs. 25
In den Jahren bis 1990 erfasste FTCAM lediglich einverständliche Ehescheidungen und einverständliche Sorgerechtsentscheidungen nach deutschem Recht. Dann wurde aber immer häufiger der Wunsch geäußert, dass FTCAM auch streitige Entscheidungen und vor allem Ehescheidungen nach ausländischem Recht erfasst. Wegen der steigenden Ausländerzahlen in Deutschland musste immer häufiger (nach  Art. 14,17 EGBGB) geprüft werden, ob ausländisches Recht anzuwenden ist, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die Ehe nach ausländischem Recht geschieden werden kann. Dr. Höbbel entwickelte daher zunächst dementsprechende Formulare, bezüglich des ausländischen Scheidungsrechts allerdings zunächst nur für die europäischen Staaten. Abs. 26
Ab 2005 wurde die PC Lösung so erweitert, dass man mit dem PC Scheidungsurteile nach ausländischem Recht herstellen kann! Das ist eine in Deutschland einmalige Leistung. Sie war nur deswegen möglich, weil RiAG Seibert zu den ganz wenigen Richtern in Deutschland zählt, die programmieren können. Abs. 27
Der nächste große FTCAM Schritt war die Schaffung der homepage www.ftcam.de. Von nun an konnte FTCAM viel schneller aktualisiert werden, je nach Bedarf ohne postalischen Versand von CDs. Und außerdem kann seitdem jeder Nutzer FTCAM zuhause downloaden und nutzen. Darüber sind die Kollegen/innen besonders erfreut, die gern zuhause arbeiten möchten, also vor allem Richterinnen mit einer halben Stelle und kleinen Kindern. Abs. 28

2006 - 2011

2006 trat RiAG Dr. Thomas Möller (seit 1996 Familienrichter beim AG Vechta) in das FTCAM Team ein. Danach gab es folgende drei Fortschritte: Abs. 29
1.  Der Umfang der Formulare stieg auf 1.300 an (mit 8.000 Bausteinen). Die Formulare erfassen seitdem fast das gesamte Familienrichterdezernat. Es gibt heute nichts in der Alltagespraxis eines erstinstanzlichen Familienrichters, was man nicht per FTCAM Formular erledigen kann. Das führte zu der Äußerung von Kollegen: "Was der Tempel für die Zivilrichter ist, ist FTCAM für die Familienrichter." Abs. 30
2.  FTCAM bietet jetzt für jeden der von Deutschland anerkannten 195 Staaten eine Lösung für Scheidungen nach ausländischem Recht an!! Abs. 31
3.  Da Unterhaltsverfahren nur eingeschränkt per Formular oder PC Lösung bearbeitet werden können, entwickelte Dr. Möller für alle 24 deutschen Oberlandesgerichtsbezirke Excel Tabellen, mit denen man Ehegatten- und Kindesunterhalt berechnen und in einen Entscheidungstext einfügen kann. Abs. 32
Im September 2007 kam der nächste große Schub für FTCAM: Es wurde auf dem EDV Gerichtstag von Staatssekretär Dr. Jürgen Oehlerking, PräsAG Prof. Dr. Volker Lessing, PräsOLG Celle Götz von Ohlenhusen und Dr. Ralph Guise-Rübe allen deutschen Justizstaatssekretären vorgeführt. Abs. 33
Prof. Lessing (3.v.l), Dr. Guise-Rübe (Mitte), Staatsekretär Dr. Oehlerking (2.v.r)Abs. 34
Schwerpunkt der Vorführung waren die immer zahlreicher gewordenen Scheidungen nach ausländischem Recht, z.B. wenn sich zwei in Deutschland lebende katholisch orthodoxe Iraner einverständlich scheiden lassen wollen, die Mutter das Sorgerecht erhalten und der Versorgungsausgleich geregelt werden soll. (Der innerhalb 10 Minuten hergestellte Entscheidungsentwurf ist als Anlage beigefügt.) Die Vorführung auf dem EDV Gerichtstag war so überzeugend, dass FTCAM in der Folgezeit in mehreren Bundesländern landesweit eingeführt wurde: im Juni 2008 in Brandenburg, im September 2008 im Saarland, im Februar 2009 in Hamburg (als Teilversion), im März 2009 in Schleswig - Holstein, im August 2009 in Bremen und im Dezember 2009 in Sachsen-Anhalt. Thüringen wollte FTCAM im Juni 2010 einführen, es fehlten aber die Haushaltsmittel. Abs. 35
Diese Entwicklung mag auch eine Folge eines Artikels sein, den Dr. Höbbel in der Deutschen Richterzeitung 2007, S. 46-47 geschrieben hat, wonach Richter mit EDV Unterstützung mehr Verfahren erledigen können, schneller arbeiten und weniger Rechtsmittel produzieren als Richter, die keine EDV nutzen. Das wurde noch einmal eindrucksvoll am 10.6.2009 bei einem Workshop großer Amtsgerichte in Berlin - Tempelhof bestätigt, wo sich die Teilnehmer des Workshops (aus unserer Sicht unverständlicherweise) wunderten, warum im Jahre 2008 ein Scheidungsverfahren beim AG Hannover nur 201 Tage dauerte, während die anderen Großstadtgerichte wesentlich mehr Zeit brauchten, beim AG Berlin - Tempelhof z.B. 345 Tage, also fast doppelt so viel. Abs. 36
Wie schwierig es ist, richterliche Software einzuführen, zeigt das Beispiel Nordrhein-Westfalens. Im November 2007 wurde FTCAM zahlreichen Familienrichtern/innen aus dem OLG Bezirk Hamm vorgeführt. Aufgrund der positiven Resonanz an der Basis befürwortete der Präsident des OLG Hamm eine landesweite Einführung von FTCAM neben dem NRW Programm Judica. Die für NRW zuständige Beschaffungs IT Stelle beim OLG Köln lehnte jedoch im September 2009 eine Beschaffung von FTCAM aus ähnlichen Gründen ab wie seinerzeit das OLG Frankfurt. Es kam daher nicht zu einer landesweiten Einführung von FTCAM. Aber ca. 60 Amtsgerichte aus NRW, vornehmlich aus dem OLG Bezirk Hamm, stellen ihren ca. 200 Familienrichter/innen FTCAM aufgrund einer Gerichtslizenz zur Verfügung. Abs. 37
Im Jahre 2010 führte Bayern unter der Federführung von RiAG Thomas Lindinger (Sachgebietsleiter des IT Referates 2.8 beim OLG München) das Programm forumSTAR ein, das unbestritten zahlreiche Vorteile für Familienrichter/innen bietet. Immer mehr Länder haben sich inzwischen (z.Zt. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) für eine Einführung von ForumSTAR entschieden. Abs. 38
Das Land Bayern hat im August 2010 eine FTCAM IPR Landeslizenz erworben, das Land Baden-Württemberg im November 2011 ebenso. Sachsen und Thüringen beabsichtigen, eine solche zu erwerben. Hamburg will auf die IPR Version wechseln. Diese Teilversion enthält neben den reinen IPR Modulen auch andere Module wie z.B. den Versorgungsausgleich, aber z.B. nicht automatisiert hergestellte Scheidungsprotokolle oder Beschlüsse in Verfahrenskostenhilfeverfahren, Gewaltschutzsachen oder Abstammungsverfahren. Die FTCAM Formulare können weitgehend genutzt werden. Im Gegensatz zur Vollversion erstellt FTCAM keine eigenen Beschlüsse incl.  Abschriften/Ausfertigungen. Es werden vielmehr Teiltexte hergestellt, die nach ForumSTAR kopiert und dort weiter verarbeitet werden, z.B. durch Einfügung in den Verbundbeschluss. Abs. 39
Niedersachsen und Hessen entwickeln seit 2010 die Software "Nefa", die Eureka FAM in einigen Jahren ablösen und durch richterliche Module ergänzt werden soll. Nordrhein-Westfalen bleibt bei seiner Software Judica/TSJ. Abs. 40
Aus der FTCAM Chronik ist nach Ansicht des FTCAM Teams folgendes Fazit zu ziehen: Abs. 41
Der Föderalismus wirkt sich im EDV Bereich eher nachteilig aus. Man muss sich fragen warum jedes Land eigene EDV Programme entwickelt. Durch mehr Kooperation und Informationsaustausch ließen sich Synergieeffekte generieren. Davon würden vor allem die finanziell schwächeren Länder profitieren, bei denen die EDV Ausstattung oftmals hinter der allgemeinen Softwareentwicklung zurückbleibt. Abs. 42
Es sind doch viele Gemeinsamkeiten möglich. So ist es z.B. Herrn RiAG Seibert und den Entwicklern der EDV Softwareprogramme in Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gelungen, Schnittstellen zwischen FTCAM und den verschiedenen Landesprogrammen herzustellen. FTCAM erweist sich so als ein bundeseinheitliches Bindeglied im EDV Bereich. Abs. 43
Das nach der Einführung der Familiengerichte zum 1.7.1977 zweite familiengerichtliche Erdbeben geschah Mitte 2008 mit der Verabschiedung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG). In dem Gesetz war eine für Softwareentwickler sehr kurze Vorlaufzeit zum 1.9.2009 vorgesehen. Zudem galt für Altverfahren das alte Familienrecht für eine längere Zeit neben dem neuen Recht fort. Die neue Version wurde rechtzeitig zum 1.9.2009 fertig. Sie umfasste 1.150 Formulare mit 9.000 Bausteinen. Die PC Lösung musste praktisch völlig neu entwickelt werden. Von September 2009 - Dezember 2010 gab es eine FTCAM Version nach altem Recht und eine nach neuem Recht. Ab Januar 2011 wird nur noch die nach neuem Recht angeboten. Abs. 44
FTCAM erhielt in dieser Phase Unterstützung durch PräsAG Hannover Gerd Vogel. Er erkannte, wie wichtig vor allem für die seinerzeit zahlreichen jungen Kollegen/innen ein Arbeitsmittel ist, das die seinerzeit besonders große Arbeitslast im Alltag mindert. Abs. 45
In der richterlichen Basis hat FTCAM noch nie so viel Resonanz erhalten wie in der Zeit nach dem 1.9.2009, weil die Neuversion rechtzeitig zur Verfügung stand und gerade in der Übergangszeit die Einarbeitung in das neue Recht erleichterte. Höchste Akzeptanz erhielt das Versorgungsausgleichsmodul. Dieses Rechtsgebiet ist bei Familienrichtern/innen unbeliebt und andererseits für eine EDV Programmierung besonders gut geeignet. FTCAM bietet gegenüber dem Rechenprogramm Winfam vom Beck Verlag den Vorteil, dass die VA Eingabemasken außerordentlich übersichtlich gestaltet sind und dass der VA Text ausführlich ausgestaltet ist und automatisiert in die Verbundentscheidung eingebaut wird. Abs. 46
Wer dachte, dass nun erst mal Ruhe an der Familienrechtsfront eintritt, hatte sich geirrt. Im vorläufig letzten Akt wurde das deutsche internationale Privatrecht weitgehend durch europäisches Recht abgelöst: Abs. 47
Seit dem 1.1.2011 gilt in Deutschland das Haager Kinderschutzübereinkommen vom 19. Oktober 1996 (KSÜ), das dazu führt, dass deutsche Gerichte auch bei Ausländern deutsches Sorgerecht anwenden, wenn sich die Kinder in Deutschland aufhalten. Ausländisches Recht ist nur noch ausnahmsweise anzuwenden, wenn sich die Kinder im Ausland aufhalten und eine "enge Bindung" zum ausländischen Recht besteht. Abs. 48
Ab 21.6.2012 gilt aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts beschlossen (ROM III) die Neufassung des  Art. 17 EGBGB: ausländische Ehegatten können wählen, nach welchem Scheidungsrecht sie geschieden werden wollen. Wenn sich die Ehegatten nicht über das anzuwendende Scheidungsrecht einigen können, und wenn die Ehegatten in Deutschland leben, gilt deutsches Scheidungsrecht. Ausländisches Scheidungsrecht ist dann nur noch in Ausnahmefällen anzuwenden. Wie schwierig sachgerechte Programmierungen sind zeigt sich darin, dass wieder einmal über längere Zeit zwei Versionen erforderlich sind (weil das alte Recht für alle Eingänge bis 20.6.2012 fort gilt) und dass wieder einmal Gesetze in Kraft treten, die der Praxis sehr spät zugänglich gemacht werden (weil das nach Art. 17 ROM III bis zum 21.9.2011 zu erlassende deutsche Ausführungsgesetz am 1.4.2012 nicht einmal als Gesetzesentwurf vorlag). Abs. 49

Ab 2012

Das FTCAM System ist nunmehr deutschlandweit verbreitet. Es steht allen Familienrichtern/innen in Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in einer Vollversion und in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg in einer IPR - Teilversion zur Verfügung. Es wird außerdem von vielen Familienrichtern/innen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen genutzt. Abs. 50
Eines ist sicher: FTCAM ist eine unendliche Geschichte. Es wird immer wieder neue Gesetze und veränderte Anforderungen aus der Gerichtspraxis geben. Hoffentlich finden sich auch in der Zukunft Familienrichter/innen, die aus Engagement im Interesse der Kollegen/innen unter Verzicht auf Freizeit FTCAM fortentwickeln oder eine anderes EDV Programm entwickeln. Abs. 51


FTCAM Team

Dr. Dieter Höbbel, Dr. Thomas Möller, Otto Seibert
JurPC Web-Dok.
76/2012,   Abs. 52


* FTCAM Team: Dr. Dieter Höbbel, Dr. Thomas Möller, Otto Seibert
[ Stand: April 2012 ]
[ online seit: 22.05.2012 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Höbbel, Dieter, FTCAM (Formulare, Textverarbeitung, Computergeeignete ArbeitsMethoden) - JurPC-Web-Dok. 0076/2012