JurPC Web-Dok. 126/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/2010257126

David Jahn *

Onlinerecht 2.0: Alte Fragen - neue Antworten?
10. @kit-Kongress in Frankfurt am Main

JurPC Web-Dok. 126/2010, Abs. 1 - 13


Am 10. und 11. Juni 2010 veranstaltete der Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie — Neue Medien — Recht e.V., kurz: @kit, seinen mittlerweilen 10. Kongress. Er stand unter dem Generalthema "Onlinerecht 2.0: Alte Fragen — neue Antworten" und fand in den Räumen des Deutschen Fachverlags in Frankfurt am Main statt. Die Einladung nach Frankfurt hatte freundlicherweise RA Torsten Kutschke, Justiziar beim Deutschen Fachverlag und Chefredakteur der "Kommunikation & Recht" (K&R), ausgesprochen. JurPC Web-Dok.
126/2010, Abs. 1
Der Arbeitskreis hat sich zum Ziel gesetzt, das Recht der neuen Informationsmedien näher auszuleuchten und die dabei gewonnenen Erkenntnisse in praxistauglicher Form der interessierten Öffentlichkeit zu vermitteln. Wie bei den Veranstaltungen des @kit üblich, wurde das Generalthema auch beim 10. Kongress interdisziplinär aus juristischer, technischer und ökonomischer Sicht behandelt. Hierfür konnten namhafte Referenten aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden. Abs. 2
Nach einer Begrüßung der Teilnehmer durch den 1. Vorsitzenden des @kit Prof. Dr. Stefan Leible eröffnete Prof. Dr. Klemens Skibicki, Dipl.-Kfm., Dipl.-Vw., wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI), die Veranstaltung mit einem Vortrag zum Thema "Internet 2020 — Wohin geht die Reise?". SkibickisVortrag gab Aufschluss über aktuelle Entwicklungen im Bereich neuer Medien. Insbesondere die Phänomene "Social Media" und "Augmented Reality" als sog. "Megatrends" waren Gegenstand seiner Ausführungen. Dem Datenschutzproblem, welches sich in Zukunft zunehmend stelle, müsse man dabei mit einer Steigerung der Medienkompetenz begegnen, so Skibicki. Abs. 3
Im Themenblock "Cloud Computing" gab anschließend Prof. Dr. Peter Buxmann von der TU Darmstadt unter der Überschrift "Cloud Computing und Software as a Service: Geschäftsmodelle und neue Technologien" einen Einblick in die technischen Grundlagen dieser Geschäftsmodelle. Deren Hauptvorteil liege in der Kostenersparnis für den Nutzer, so Buxmann. Daran anknüpfend referierte Dr. Thomas Söbbing, LL.M., Bevollmächtigter Recht der Deutschen Leasing IT GmbH über "Rechtsprobleme des Cloud Computing". Söbbing kam zu dem Ergebnis, dass sich hinter dem Begriff "Cloud Computing" nur eine Bündelung bereits bekannter technischer Verfahren verberge, deren juristische Betreuung bereits heute täglich vollzogen werde. Abs. 4
Die Vortragsreihe setzte dann Priv.-Doz. Dr. Eva Inés Obergfell mit Ausführungen zum BGH-Urteil "Halzband" fort. Sie ging dabei der Frage nach, ob es sich bei der vom BGH entwickelten täterschaftlichen Haftung für die fahrlässige Überlassung eigener eBay-Account-Zugangsdaten um einen Eingriff in die Privatsphäre oder ein notwendiges Haftungskorrektiv handelt. Obergfell plädierte in ihrem Fazit für die Schaffung eines einheitlichen Haftungsmodells für das Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Abs. 5
Nach der Mittagspause erörterte Prof. Dr. Paul T. Schrader  von der Universität Augsburg das Thema "Der Handel mit virtuellen Gütern". Schrader beschäftigte sich dabei mit den rechtlichen relevanten Vorgängen des inzwischen täglich stattfindenden Handels mit virtuellen Gütern, wie er etwa durch Onlinespielwelten — wie z.B. Second Life - ermöglicht wird. Neben der Einordnung der Rechtsobjekte erörtere der Redner auch die internationalprivatrechtliche Frage des anwendbaren Rechts. Abs. 6
Nach virtuellen Gegenständen standen "Datenschutzrechtliche Aspekte des Geotargeting" im Fokus der Diskussion. RA Dr. Kai Westerwelle von Taylor Wessing erläuterte, wie durch das Geotargeting eine IP-Adresse ihrer geographischen Herkunft zugewiesen werden kann und wie dieser Vorgang datenschutzrechtlich zu bewerten ist. Eine besondere Schwierigkeit sei es, die Vorgänge des Geotargeting den Erlaubnistatbeständen des TMG und des BDSG zuzuordnen. Abs. 7
Im Anschluss daran referierte Prof. Dr. Volker Jänich von der Universität Jena über das "Google Books Settlement", in dem Google, der US-Schriftstellerverband Author's Guild und die US-Verlegervereinigung AAP festgelegt hatten, unter welchen Bedingungen Google die von ihnen gescannten Bücher nutzen darf. Jänich legte die Hintergründe des Rechtsstreits Author's Guild/AAP vs. Google und die Bedeutung des Vergleichsvorschlags für deutsche Urheber und Verlage dar. Abs. 8
Höhepunkt der Veranstaltung war die öffentliche Podiumsdiskussion, die gleichzeitig den Abschluss des ersten Veranstaltungstages bildete. Moderiert von Hendrik Wieduwilt, freier Journalist u. a. bei der FAZ, diskutierten Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard), Universität Hannover, Dr. Severin Löffler, Leiter Legal and Corporate Affairs, Microsoft Deutschland GmbH, RA Christian Solmecke, LL.M., Wilde Beuger & Solmecke RAe, Dr. Karin Ludewig, ENCES (European Network for Copyright in support of Education and Science), sowie der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Dipl.-Phys. Jens Seipenbusch zum Thema "Urheberrecht im Informationszeitalter — brauchen wir eine europäische UrheberrechtsVO?". Abs. 9
Den zweiten Veranstaltungstag eröffnete RA Dr. Stefan Schuppert, LL.M., Lovells, mit seinem Vortrag zum Thema "Unerkannt im Internet — wie helfen und wie haften Anonymisierungsdienste?". Schuppert erläuterte neben den technischen Grundlagen auch die Frage, ob bei diesen Diensten die Figur der Täter- oder der Störerhaftung fruchtbar gemacht werden könnte. Abs. 10
Anschließend referierte RA Dr. Stephan Welzel, Chefsyndikus/General Counsel der D.E.N.I.C., über "Neue Domains, neue Rechtsfragen? — Erfahrungen mit der Einführung der neuen .de-Domains". Welzelgab zunächst einen Überblick über die Rechtsprechungsentwicklung, welche zur Einführung ein- und zweistelliger Domains führte. Im Folgenden zeigte der Redner auch auf, durch welche technischen Probleme die Zurverfügungstellung solcher Domains begleitet wird und welche Schwierigkeiten seither in rechtlicher Hinsicht bestehen. Abs. 11
Eines der juristischen Hauptprobleme bei der Nutzung des Internet, nämlich die "Durchsetzung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen im Internet", beleuchtete sodann RAin Dr. Astrid Auer-Reinsdorf, AUER, Vorsitzende davit und DAV-Vorstand, ehe RA Börge Ingo Seeger, MLE J.S.M., Freshfields Bruckhaus Deringer, mir seinen Ausführungen zum Thema "Der fliegende Gerichtsstand bei Internetsachverhalten" den Abschluss der Vortragsreihe bildete. Der Redner erläuterte im Rahmen des Vortrags die Hintergründe der örtlichen Zuständigkeitsregelungen und legte dar, dass der fliegende Gerichtsstand einen Fremdkörper im deutschen Zivilprozessrecht darstelle. Eine Einschränkung dieser Figur sei deshalb geboten. Abs. 12
Der 10. @kit-Kongress ging mit der Ankündigung von Prof Dr. Stefan Leible zu Ende, dass die Vorträge — wie üblich — in einem Tagungsband veröffentlicht werden würden. Leiblewies zudem auf den 11. @kit-Kongress (26./27.Mai in Starnberg) sowie auf das 6. Forum der Bayreuther Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht (FWMR) hin. Das 6. Forum beschäftigt sich mit dem medienrechtlichen Thema "Jugendmedienschutz im Informationszeitalter" und wird am 5. und 6. November 2010 an der Universität Bayreuth stattfinden.
JurPC Web-Dok.
126/2010, Abs. 13
* David Jahn ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht an der Universität Bayreuth (FWMR).
[ online seit: 06.07.2010 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Jahn, David, Onlinerecht 2.0: Alte Fragen - neue Antworten? 10. @kit-Kongress in Frankfurt am Main - JurPC-Web-Dok. 0126/2010