JurPC Web-Dok. 68/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419234

LG München I
Urteil vom 14.08.2003

12 O 2393/03

AGB im Internet

JurPC Web-Dok. 68/2004


BGB §§ 312 d, 355, 357, 346, 309 Nr. 7b, 307 Abs. 2 Nr. 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Im Voraus getroffene Vereinbarungen hinsichtlich der Geltung und Einbeziehung von AGB-Klauseln sind nur wirksam, wenn die Art der betroffenen Rechtsgeschäfte bestimmt bezeichnet ist.

2. Eine AGB-Klausel, bei der in der kundenfeindlichsten Auslegung Fälle denkbar sind, bei denen ein Entgelt ohne Nutzung nach erfolgtem Widerruf zu zahlen wäre, ist mit den Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen in §§ 312 d, 355, 357, 346 BGB nicht vereinbar.

3. Eine Klausel, die in der kundenfeindlichsten Auslegung beinhaltet, dass der Internetanbieter die Löschung, Sperrung oder fristlose Kündigung des Zuganges gegenüber dem Kunden erklären kann, ohne dass ein Verschulden des Kunden vorzuliegen braucht, verstößt gegen §§ 309 Nr. 7b, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.


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[online seit: 02.02.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München I, LG, AGB im Internet - JurPC-Web-Dok. 0068/2004