JurPC Web-Dok. 214/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003188215

LG Rostock
Beschluss vom 24.06.2003

1 S 49/03

E-Cards im Wahlkampf

JurPC Web-Dok. 214/2003


ZPO § 522 Abs. 1

Leitsatz (der Redaktion)

Die Berufung gegen eine Verurteilung zur Unterlassung der Zusendung von Werbe-E-Mails durch sog. E-Cards ist als unzulässig zu verwerfen, da der Wert der Beschwer 600 Euro nicht übersteigt. Für die Erfüllung der Verurteilung zur Unterlassung ist es nämlich ausreichend, dass die E-Mail-Adresse des fraglichen Empfängers geblockt wird, was für einen Computerfachmann mit einem Aufwand von maximal 2 Arbeitsstunden à 250 Euro brutto zu bewerkstelligen ist.

Anmerkungen der Redaktion
1. Bitte beachten Sie die Entscheidung der Vorinstanz, AG Rostock, Urteil vom 28.01.2003 - 43 C 68/02 = JurPC Web-Dok. 83/2003.
2. Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Ralf D. Ostermann, Rostock, aufmerksam gemacht. 

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[online seit: 11.08.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Rostock, LG, E-Cards im Wahlkampf - JurPC-Web-Dok. 0214/2003