Dieter Höbbel *Der PC als Assistent des Familienrichters- Praktikererfahrungen aus über 20 Jahren -JurPC Web-Dok. 1/2003, Abs. 1 - 28 |
Die frühere Ansicht, richterliche Arbeit und PC Programme wären wie Feuer und Wasser, wird heute in der Richterschaft und in den Justizministerien kaum noch vertreten. Es gibt aber dennoch viele Zweifler, vor allem unter denen, die bei ihrer Arbeit kein PC Programm verwenden, was sicherlich wiederum daran liegt, dass es in der Justiz zwar viele EDV Programme für den nichtrichterlichen Dienst gibt, aber nur ganz wenige entwickelt worden sind, die das richterliche Dezernat unterstützen, z.B. indem sie richterliche Urteile oder Beschlüsse entwerfen. Solch ein Programm ist das seit 1980 von hannoverschen Familienrichtern entwickelte FTCAM System (1). | JurPC Web-Dok. 1/2003, Abs. 1 |
Es besteht aus zwei Teilen, und zwar aus ca. 600 Formularen mit ca. 8000 Bausteinen und einer PC Lösung mit ca. 800 Textmustern. Beide Teile arbeiten mit MS Word 8.0 (=MS Word 97) oder höher. | Abs. 2 |
Was bietet das FTCAM System ? |
Es hilft in erster Linie bei der Bearbeitung von Scheidungsverfahren : | Abs. 3 |
| Abs. 4 |
In zweiter Linie hilft es bei der Bearbeitung sonstiger Ehesachen (Aufhebung Scheidung, Aufhebung Lebenspartnerschaft) und isolierter Familiensachen (Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindes-, Ehegattenunterhalt ....). | Abs. 5 |
Zum Formularteil: |
Die Formulare sind besonders geeignet für Dezernatsneulinge und als Unterstützung bei der Bearbeitung von schwierigen Sonderfällen. Der Anwender braucht keinen Gesetzestext mehr, keinen Kommentar. Sämtliche Tabellen (z.B. Rechengrössenbekanntmachung, Barwertverordnung) sind eingearbeitet. Man braucht nur das Formular und einen Stift. | Abs. 6 |
Einzigartig sind die ca. 120 Versorgungsausgleichsmuster, die eine Rundumlösung (Tenor, Gründe) für ca. 90 % aller in der Praxis vorkommenden VA Fälle anbietet, und zwar je nach Versorgungssituation der Eheleute für alle denkbaren Varianten , z.B. für den Fall, daß beide Eheleute eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und zwei Anwartschaften bei der betrieblichen Altersversorgung haben (= 28 Varianten auf 76 Seiten). | Abs. 7 |
Nicht weniger interessant sind die ca. 80 Formulare, die Entscheidungen nach ausländischem Scheidungs- bzw. Sorgerecht vorschlagen. Fast alle europäischen Staaten sind erfasst. | Abs. 8 |
Die Formulare können in gut gegliederten Übersichten mit Hilfe sog. Hyperlinks direkt aufgerufen und gedruckt werden. | Abs. 9 |
Wenn ein Richter einen Beschluss oder ein Urteil per Formular herstellt, kann er dieses als Original benutzen, er sieht die Akte nicht wieder. | Abs. 10 |
Die Kanzlei kann das Formular leicht abarbeiten, weil die Formulare wiederum aus ca. 8000 Bausteinen bestehen, die nacheinander mit Hilfe eines Makros in den Text hinein kopiert und dann bearbeitet werden können. | Abs. 11 |
Zur PC Lösung: |
Der zweite Teil des FTCAM Systems ist eine Erfolgsstory. Wer sich einmal vom PC innerhalb von 3 - 5 Minuten ein Scheidungsverbundurteil hat herstellen lassen, fragt sich, warum er das nicht schon immer so gemacht hat, und warum das nicht alle Familienrichter/innen so machen. Wie das geht, sei kurz beschrieben : | Abs. 12 |
Der Anwender wird zunächst am Bildschirm nach den Tatsachen des Einzelfalles befragt, z.B. ob beide Eheleute geschieden werden wollen, welche Staatsangehörigkeit sie haben, wieviele Kinder sie haben (sofern ein SO Antrag gestellt ist), ob sie sich über das Sorgerecht einig sind, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll und ggfs. welche Versorgungsanwartschaften die Eheleute während der Ehezeit erworben haben. | Abs. 13 |
Wenn es für den Fall ausnahmsweise keine PC Lösung gibt, z.B. weil die Parteien äußerst seltene Versorgungsanwartschaften erworben haben, lehnt das Programm frühzeitig die weitere Bearbeitung ab. Für den Fall, dass eine Formular Lösung verfügbar ist, wird - auf Wunsch - das Formular zur weiteren Bearbeitung am Bildschirm oder zum Ausdrucken angeboten. | Abs. 14 |
Nimmt das Programm den Fall an, dann werden am Bildschirm konkrete differenzierte Fragen gestellt. Der Anwender muß in der Regel eine von mehreren Möglichkeiten ankreuzen oder abgefragte Daten kurz eingeben. Die Standardfälle sind voreingestellt. | Abs. 15 |
Aufgrund dieser Angaben "prüft das Programm die Rechtslage". Je nach Eingabe sucht sich das Programm das für den konkreten Fall passende Textmuster aus den 800 Textmustern heraus, ersetzt die in dem Textmuster enthaltenen Textmarken durch die für den konkreten Fall passenden Einzeltexte bzw. Daten und schlägt dann (aufgrund der Programmierung der Verfasser) eine Entscheidung vor. Beim Versorgungsausgleich übernimmt es alle Rechenvorgänge und gibt den Weg vor, auf welche Weise und in welcher Höhe der Versorgungsausgleich stattzufinden hat. Das Programm stellt dann selbständig einen Entwurf des Verbundurteils her. | Abs. 16 |
Der Richter kann sich den PC Entwurf des Verbundurteils auf dem Bildschirm ansehen und ihn abändern. Er ist und bleibt also Herr des Verfahrens. | Abs. 17 |
Sofern VA Berechnungen erforderlich waren, sind alle wesentlichen Rechenschritte im Text - unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage - dargestellt und daher leicht überprüfbar. Der Anwender kann aber auch eine "Kurzfassung" wählen, die vor allem die Ergebnisse darstellt. | Abs. 18 |
Genehmigt der Richter den Entwurf, werden das Verbundurteil sowie - auf Wunsch - sämtliche Abschriften und Ausfertigungen für die Parteien und die Teilausfertigungen für die weiteren Beteiligten hergestellt und unter dem Aktenzeichen des konkreten Falles gespeichert. | Abs. 19 |
Mit derselben Methode kann man Scheidungsprotokolle sowie isolierte VA-, Streitwert- und PKH- Beschlüsse herstellen. Bei den PKH Beschlüssen schlägt der PC aufgrund der Eingaben die Ablehnung der PKH bzw. Gewährung von PKH ohne Raten bzw. PKH mit Raten vor. | Abs. 20 |
Der Anwender braucht auch bei den von der PC Lösung erfassten Fällen (natürlich nur bei diesen) keinen Gesetzestext und keinen Kommentar. Er kann Anfänger im Familienrichterdezernat sein. Der PC arbeitet praktisch fehlerfrei, die Quote der Rechtsmittel sinkt erfahrungsgemäss. | Abs. 21 |
Der Anwender kann im Prinzip EDV Laie sein. Da sich das Programm weitgehend selbst erklärt, ist keine Einweisung erforderlich, wenn man die Bearbeitungshinweise beachtet. | Abs. 22 |
Die jahrelange Erfahrung zeigt: | Abs. 23 |
Ca 80 % aller Scheidungsurteile können vom PC erstellt werden ! | Abs. 24 |
Die Justizministerien der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stellen das FTCAM System allen Richtern/Richterinnen ihres Landes zur Verfügung. Das FTCAM System ist also erprobt. Ca. 70 000 Scheidungsurteile sind schon mit dem FTCAM System hergestellt worden. | Abs. 25 |
Nutzungsvoraussetzungen: |
PC mit Prozessor: 586 (Pentium) Arbeitsspeicher: 128 MB, mind. 64 MB freier Festplattenspeicherplatz: mind. 100 MB normaler Drucker | Abs. 26 |
Windows 95/Windows 98/Windows NT/Windows 2000/Windows ME/Windows XP Winword 8.0 (= MS Word97) oder höher | Abs. 27 |
FTCAM (2)
| JurPC Web-Dok. 1/2003, Abs. 28 |
Fußnoten:(1) vgl. DRiZ 1995, S. 283-284 und JurPC Web-Dok. 55/2000, Abs.1-17Seit dem letzten Artikel in JurPC gab es vor allem folgende Änderungen : Umstellung der Formulare und Textmuster von Word 7.0 auf Word 8.0; Umstellung der Bausteine von HIT auf Word 8.0; Aufrufmöglichkeit der Formulare aus Übersichtsformularen mit Hilfe von Hyperlinks; Umstellung der Datenbanken von Access 2.0 auf Access 97; weitere automatisierte Scheidungen nach ausländischem Recht (z.B. türkisches, russisches, griechisches Recht), weitere automatisierte Versorgungsausgleichsfälle (z.B. Lebensversicherungen), automatisierte Prozesskostenhilfe- und Streitwertbeschlüsse, automatisierte Scheidungsprotokolle, Erweiterung des Formularsystems (z.B. Aufhebung Lebenspartnerschaft, Vaterschaftsanfechtungsprozesse, Gewaltschutzgesetz) Die nächste wesentliche Änderung steht bevor, weil die sog. Barwertverordung nur bis 31.12.2002 anwendbar ist (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1695ff). Das Gesetz, das die "Dynamisierung" statischer Anwartschaften im Versorgungsausgleich für die Zeit ab 1.1.2003 regelt, liegt noch nicht vor. (2) Bestelladresse : RiAG Heinz-Dieter Nolte, AG Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover; Preise für Einzelnutzer Richter : Ersterwerb 50,- , halbjährliches Setup 25,- , zzgl. 5,- Versandpauschale |
* Dr. Dieter Höbbel ist Vizepräsident des Amtsgerichts Hannover. http://www.ftcam.de |
[online seit: 06.01.2003] |
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: Höbbel, Dieter, Der PC als Assistent des Familienrichters - JurPC-Web-Dok. 0001/2003 |