LG Frankfurt/Oder |
BGB §§ 398 ff., 134; StGB § 354 Abs. 3 Nr. 2; FernmG § 10 Abs. 1 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Forderungen wegen Honoraransprüchen aus Mobilfunkverträgen sind gemäß §§ 398 ff. BGB abtretbar. Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.v. § 134 BGB durch Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis kommt nicht in Betracht, wenn die Übermittlung der Verbindungsdaten an den Zessionar ausgeschlossen ist. |
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[online seit: 09.09.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt/Oder, LG, Abtretbarkeit von Forderungen aus Mobilfunkverträgen - JurPC-Web-Dok. 0145/2002 |