JurPC Web-Dok. 12/1998 - DOI 10.7328/jurpcb/199813212

Wolfram Viefhues sen. und Wolfram Viefhues *

Rezension: TK Software Steuer 1997

JurPC Web-Dok. 12/1998, Abs. 1 - 30


Die Erstellung der jährlichen Steuererklärung ist für viele Bürger ein immer wiederkehrender Alptraum, dem man sich nur sehr widerwillig unterzieht. Geht dann endlich der Steuerbescheid ein, ist es oft nicht möglich, die Berechnungen ohne Hilfe von Steuerexperten nachzuvollziehen und auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Kompliziertheit der steuerlichen Vorschriften führt so leider dazu, daß mancher Bundesbürger dem Fiskus manche sauer verdiente Mark schenkt. Bedenkt man, daß die durchschnittliche Gesamtbelastung eines Arbeitnehmers durch Steuern, Solidaritätszuschläge und Sozialversicherungsbeiträge inzwischen bereits auf fast 50 % seiner Bruttoeinkünfte angewachsen ist, so möchte man jedem steuerzahlenden Bürger ein bequemes Hilfsmittel wünschen, mit der er nicht nur die lästige Steuererklärung bequem erstellen kann, sondern auch noch auf manche Möglichkeit der Steuerersparnis hingewiesen wird.JurPC Web-Dok.
12/1998, Abs. 1
Inzwischen sind eine Reihe von Computerprogrammen auf dem Markt, die mit dem Anspruch auftreten, auch den Steuerlaien bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung und der Steuerberechnung zu unterstützen. Die Firma TK Software Vertriebs Service GmbH & Co. KG, Am Brüll 17, 40878 Ratingen bietet hier zu einem Preis von 98,00 DM (Updatepreis 78 DM) das Programm TK Software Steuer 1997 an. Dieses Programm, das in den Vorgängerversionen bereits seit einigen Jahren vertrieben wird, hat in Tests verschiedener Zeitschriften mit der Bewertung "sehr gut" bzw. "gut" abgeschnitten.Abs. 2
Die Installation des Programmes erfolgt vollautomatisch von CD oder 4 Disketten; benötigt werden 20 MB freie Kapazität auf der Festplatte. Das Programm erwartet als Systemvoraussetzung einen Windows-PC mit 386-Prozessor, mindestens 4 MB Hauptspeicher (8 MB empfohlen) sowie 20 MB freien Speicherplatz auf der Festplatte. Mitgeliefert wird eine knappe Gebrauchsanweisung, deren Bezeichnung als "Handbuch" bei einem Umfang von 30 Seiten sehr übertrieben ist. Abs. 3
Nach Aufruf des Programmes erscheint die Eröffnungsmaske, in der die Programmfunktionen "Neue Erklärung", "Erklärung bearbeiten", "Lernprogramm starten", "Datenübernahme 1996" und "Dialog beenden" zum Aufruf bereitgestellt werden. Abs. 4
Die Maske "Neue Erklärung" macht deutlich, daß dieses Programm auch im professionellen Einsatz angewendet werden will, denn es können auch Mandantennummern, ein Verfahrensstatus wie z.B. "Einspruch eingelegt" und Notizen in ein Memo-Feld eingetragen werden.Abs. 5
Die weitere Dateneingabe kann fortlaufend über die einzelnen Eingabemasken erfolgen oder durch Auswahl einer bestimmten Maske aus der am linken Bildrand aufgeführten Übersicht erfolgen. In dieser systematischen Zusammenstellung, die ähnlich wie der Dateimanager oder der Windows Explorer funktioniert, können abschnittweise bestimmte Ebenen ein- und ausgeblendet werden.Abs. 6
Beim programmgesteuerten systematischen Durchlauf wird mit den "Persönlichen Angaben" begonnen und dann übergegangen zu den "Einnahmen und Ausgaben". Bei einigen Eingabefeldern bietet das Programm die unter Windows übliche Unterstützung durch Auswahllisten, aus denen durch Anklicken eine Auswahl zu treffen ist - so z.B. beim Bundesland oder bei der Religionszugehörigkeit. Da nicht immer alle Eingaben zu einem Themenbereich in einer Maske abgefragt werden können, verzweigen Schaltknöpfe, die mit drei Punkten gekennzeichnet sind, auf weitere Masken zur detaillierten Eingabe. Aber auch über die systematische Übersicht im linken Bildschirmbereich sind die möglichen Verzweigungen erkennbar und direkt aufzurufen.Abs. 7
Für Arbeitnehmer ist eine Maske "Daten der Lohnsteuerkarte" in der Form einer Originalsteuerkarte vorgesehen, in die man die Werte der Lohnsteuerkarte nur übertragen muß. Für Freiberufler und Gewerbetreibende besteht die Möglichkeit, die erwirtschafteten Gewinne oder Verluste direkt über die intregierte Einnahme-Überschuß-Rechnung aus dem Menü "Extras" zu ermitteln und in die Steuererklärung zu übernehmen.Abs. 8
Einige Masken bieten detaillierte Eingabemöglichkeit an. So werden z.B. bei Arbeitsmitteln über Karteikarten gesonderte Maske für Aufwendungen unter und über 920 DM angeboten. Für die sofort abzugsfähigen Arbeitsmittel unter 920 DM wird eine tabellenkalkulationsähnliche Eingabemaske angeboten, in die der angeschaffte Gegenstand aus einer Auswahlliste angeklickt oder frei eingeben werden kann und der Betrag einzutragen ist; die Summe der Aufwendungen rechnet das Programm selbständig aus. Abs. 9
Für die Aufwendungen über 920 DM wird eine Maske angeboten, mit deren Hilfe aus den Anschaffungskosten, dem Anschaffungsdatum und dem Abschreibungszeitraum automatisch die Abschreibung für das laufende Jahr und die Folgejahre errechnet wird.Abs. 10
Eine vergleichbare Erfassungsmaske wird für das Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt, in der auch die notwendigen Informationen über die nur noch beschränkte steuerliche Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers gegeben werden.Abs. 11
Treten bei einem Eingabebereich Fragen auf, die nicht sogleich zu beantworten sind, so kann hier eine Notiz angelegt werden. Nach Fertigstellung der Erklärung kann man dann in einer Übersicht kontrollieren, ob alle gespeicherten Notizen erledigt sind.Abs. 12
Zur Programmbedienung bzw. zu steuerlichen Sachverhalten kann jederzeit kontextbezogene Hilfe über F1 bzw. Anklicken des entsprechenden Icons in Anspruch genommen werden.Abs. 13
Aber auch zwischendurch wartet das Programm mit hilfreichen Informationen auf, um zu verhindern, daß bestimmte Abzugsmöglichkeiten im Eifer des Gefechts vergessen werden.Abs. 14
Wird über der Eingabemaske das Video-Icon farbig dargestellt, so kann durch Anklicken das vorhandene Video abgespielt werden. Diese Multi-Media-Anreicherung ist inzwischen bei den meisten Steuerberechnungsprogrammen Standard geworden, ohne daß dies als besondere inhaltliche Bereicherung angesehen werden muß. Es handelt sich dabei wohl eher um eine Modeerscheinung, denn der mit bunten Bildchen angereicherte und gesprochene Text kann auch am Bildschirm dargestellt und schneller selbst gelesen werden.Abs. 15
Die amtlichen Formulare, die das Programm selbständig ausfüllt, können vor dem Ausdruck am Bildschirm angezeigt werden. Aus dieser Anzeige kann nun durch Klick auf die rechte Maustaste über ein kleines Kontextmenü direkt in die Eingabemaske gewechselt werden, um etwa Schreibfehler noch vor dem Ausdruck eines Formulars zu berichtigen.Abs. 16
Nach Aktivierung der "Steuerberechnung" im Menü Ausgabe wird nach einigen Sekunden eine Steuerberechnung angezeigt, die in etwa dem amtlichen Steuerbescheid gleicht. Über den Menüpunkt "Datei Drucken" kann diese Berechnung auch ausgedruckt werden.Abs. 17
Nachdem die Finanzämter angewiesen worden sind, die Computerausdrucke der Steuererklärung auf neutralem Papier und sogar in schwarz/weiß anzuerkennen, erübrigt sich die aufwendige Druckeranpassung für die Ausgabe in die amtlichen Formulare. Dies stellt zwar eine ganz wesentliche Erleichterung dar, es ist jedoch zu bedenken, daß der Hauptbogen vier Seiten und die Anlagen zwei Seiten haben, die dementsprechend auf Vor- und Rückseite gedruckt werden müssen. Der Hauptbogen muß zudem noch für das Finanzamt zusammengeklebt werden. Der Steuererklärung beigefügt werden können auch die vom Programm erstellten Anlagen.Abs. 18
Über den "Änderungs-Modus" kann man praktisch eine zweite Alternativ-Steuererklärung erstellen und sich so z.B. ausrechnen lassen, wie sich höhere Werbungskosten oder die Anschaffung einer Eigentumswohnung steuerlich auswirken. Abs. 19
Für Ehepaare, bei denen sich evtl. die Einkommensverhältnisse in Zukunft ändern, läßt sich über das Menü "Extras" und "Steuerklassenwahl" schnell und bequem die günstigste Steuerklasse für jeden Ehepartner ermitteln.Abs. 20
Das programminterne Handbuch macht beim ersten Blick in das Inhaltsverzeichnis einen recht umfangreichen Eindruck.Abs. 21
Bei genauerer Betrachtung beschränken sich die systematischen Darstellungen der Arbeitsweise des Programmes jedoch auf die Wiedergabe des Inhaltes des kleinen gedruckten Anleitungshefts.Abs. 22
Zusätzlich im Programm enthalten sind einige Datenbanken. Abs. 23
Unter dem Icon "§" läßt sich eine Gesetzesdatenbank aufrufen, die nicht nur spezielle stuerrechtliche Gesetze wie die Abgabenordnung, das Einkommensteuergesetz mit den praktisch wichtigen Durchführungsverordnungen und Richtlinien und das Solidaritätszuschlagsgesetz enthält, sondern z.B. auch das BGB und das Bundeskindergeldgesetz. Alle Gesetzestexte können am Bildschirm angezeigt und ausgedruckt werden. Abs. 24
Mit Aktivierung des Icons "Waage" steht eine Urteilsdatenbankzur Auswahl zurAbs. 25
Verfügung, in der wichtige finanzgerichtliche Entscheidungen durch einen systematischen Zugang aufbereitet worden sind. Zusätzlich ist auch hier eine Suche mit einem Stichwort möglich.Abs. 26
Ein nettes "Goody" verbirgt sich unter dem Icon "Hilfe zu offenen BFH-Verfahren". Wie oft liest man in einschlägigen Steuertips, daß zu einer bestimmten Rechtsfrage ein Verfahren beim BFH anhängig sei. Diese Information allein hat aber in der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt wenig Wert. Besser ist es, wenn man dem Sachbearbeiter gegenüber sachliche Argumente aus dem anhängigen Rechtsstreit entgegenhalten und so eine günstige Auslegung erreichen kann. Hier bietet TK-Software eine nach Aktenzeichen sortierte Auswahlliste der anhängigen Verfahren mit einer kurzen Gegenstandsbeschreibung.Abs. 27
Durch Klicken auf eine bestimmte Entscheidung können weitere Informationen auf den Bildschirm gerufen werden, in denen sogar Hypertextverbindungen zu anderen zitierten Verfahren enthalten sind.Abs. 28
Last not least verfügt TK Steuer 1997 über ein eigenständiges Lernprogramm, das den Anwender direkt am Bildschirm in die Arbeitsweise des Programms einführt.Abs. 29
Beim praktischen Einsatz fällt die im Vergleich zu anderen Programmen deutlich langsamere Arbeitsgeschwindigkeit auf. Zusätzlich treten noch beim Laden und Speichern zumindest bei etwas schwächeren Rechnern Verzögerungen auf, weil TK Software die zu speichernden Daten in eine Reihe von getrennten Dateien aufteilt und diese darüberhinaus offenbar auch noch komprimiert. Viele von den oben beschriebenen Funktionalitäten, die eigentlich dem Benutzer die Arbeit erleichtern sollen, stellen sich beim laufenden Betrieb als eher hinderlich heraus. Insgesamt ist TK - Steuer1997 zwar ein durchaus brauchbares Steuerprogramm, das jedoch im Vergleich mit ähnlichen Steuerprogrammen in der alltäglichen Anwendung einen doch eher etwas umständlichen Eindruck macht und im Preis- Leistungsverhältnis mit 98,- DM vergleichsweise teuer ist. Positiv hervorzuheben ist die Möglichkeit, Daten aus den weit verbreiteten Finanzplanungs-Programmen anderer Anbieter wie z.B. "MS-Money" und "Quicken" zu übernehmen. In einigen Bereichen überschreitet das Programm zudem die jährlichen Grenzen, die ein solches Steuerberechnungsprogramm naturgemäß bietet. So kann man bereits mit der Programmversion 1997 ein Fahrtenbuch führen, aktuelle Anschaffungen oder angefallene Reisekosten festhalten und diese Daten dann im nächsten Jahr von der Update-Version übernehmen lassen. So entspannt sich die leidige Erfassungsarbeit im Zusammenhang mit der jährlichen Steuererklärung, die nicht mehr vollständig "auf den letzten Drücker" gemacht werden muß. Zusätzlich bietet das Programm die Funktionalität, bereits für das laufende Jahr einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung zu fertigen. Gewerbetreibende können mit dem Programm auch ihre Einnahme-Überschuß-Rechnung erstellen.
JurPC Web-Dok.
12/1998, Abs. 30
* Wolfram Viefhues sen. ist Kirchenoberamtsrat a.D.; Dr. Wolfram Viefhues ist Richter am Amtsgericht Oberhausen.
[02.02.98]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: sen., Wolfram Viefhues, Rezension: TK Software Steuer 1997 - JurPC-Web-Dok. 0012/1998