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Qualifizierte elektronische Signatur eines gerichtlichen Beschlusses

Gericht:LG Köln
Aktenzeichen:14 O 297/22
Datum:4.5.2023
Typ:Beschluss
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 72/2023
Zitiervorschlag:LG Köln, 4.5.2023, 14 O 297/22, JurPC Web-Dok. 72/2023, Abs. 1

Leitsatz

Zur qualifiziert elektronischen Signatur eines gerichtlichen Beschlusses, wenn in der elektronisch erstellten Signaturübersicht zwei von drei Signaturen der Kammermitglieder als "(ungeprüft)" ausgewiesen sind bzw. eine "gelbe Signaturnadel" aufweisen.Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung, wenn die angegriffene Handlung bereits vor Erlass der einstweiligen Verfügung eingestellt worden ist.Bei der Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen in gewillkürter Prozesstandschaft muss der Antrag nicht auf Leisung (bzw. Unterlassung) gegenüber dem Rechteinhaber lauten.Zum Anspruch des Eigentümers des "Kölner Doms" auf Unterlassung der gewerblichen Verwendung von Fotoaufnahmen aus dem Innenraum aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB.