Home › JurPC Web-Dok. 40/2023 Einreichung eines nicht den Formatvorgaben nach § 46c Abs. 2 ArbGG iVm. § 2 Abs. 1 ERVV entsprechenden Schreibens
LeitsatzDie Regelungen in § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, wonach das elektronische Dokument im Dateiformat PDF zu übermitteln ist und ausnahmsweise zusätzlich im Dateiformat TIFF übermittelt werden darf (§ 2 Abs. 1 Satz 2 ERVV) sind zwingend. Ein im Format "MSG" übermitteltes Schreiben an das Gericht ist nicht formwirksam iSv. § 46c Abs. 2 ArbGG iVm. § 2 Abs. 1 ERVV eingegangen, auch wenn diesem Schreiben die Berufungsbegründung als Anlage im Format PDF beigefügt ist. |