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Einreichung eines nicht den Formatvorgaben nach § 46c Abs. 2 ArbGG iVm. § 2 Abs. 1 ERVV entsprechenden Schreibens

Gericht:LAG Niedersachsen
Aktenzeichen:4 Sa 833/22
Datum:22.2.2023
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 40/2023
Zitiervorschlag:LAG Niedersachsen, 22.2.2023, 4 Sa 833/22, JurPC Web-Dok. 40/2023, Abs. 1

Leitsatz

Die Regelungen in § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, wonach das elektronische Dokument im Dateiformat PDF zu übermitteln ist und ausnahmsweise zusätzlich im Dateiformat TIFF übermittelt werden darf (§ 2 Abs. 1 Satz 2 ERVV) sind zwingend. Ein im Format "MSG" übermitteltes Schreiben an das Gericht ist nicht formwirksam iSv. § 46c Abs. 2 ArbGG iVm. § 2 Abs. 1 ERVV eingegangen, auch wenn diesem Schreiben die Berufungsbegründung als Anlage im Format PDF beigefügt ist.