Home › JurPC Web-Dok. 24/2023 Anforderungen an die (einfache) Signatur im Sinne des § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 VwGO
LeitsatzDie (einfache) Signatur im Sinne des § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 VwGO erfordert auch dann die Wiedergabe des Namens der verantwortenden Person am Ende des Textes, wenn im verwendeten Briefkopf nur ein einziger Rechtsanwalt ausgewiesen ist. |