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Übermittlung elektronischer Vollstreckungsaufträge

Gericht:AG Düsseldorf
Aktenzeichen:660 M 1255/22
Datum:23.11.2022
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 183/2022
Zitiervorschlag:AG Düsseldorf, 23.11.2022, 660 M 1255/22, JurPC Web-Dok. 183/2022, Abs. 1

Leitsatz

Vollstreckungsaufträge nach § 7 JBeitrG sind gem. § 130d ZPO elektronisch zu übermitteln und bedürfen einer qualifizierten elektronischen Signatur, um als Titelersatz fungieren zu können (Weiterführung von BGH B. v. 14.12.2014 - I ZB 27/14).Eines grafischen oder elektronischen Siegels bedarf es zumindest dann nicht, wenn das der Signatur zugrunde liegende Zertifikat die Behörde erkennen lässt.