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Abgelehntes Einsichtsrecht in Glückwunschtelegramme des Bundespräsidenten

Gericht:OVG Berlin-Brandenburg
Datum:25.8.2022
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 167/2022
Zitiervorschlag:OVG Berlin-Brandenburg, 25.8.2022, JurPC Web-Dok. 167/2022, Abs. 1

Leitsatz

Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes bezieht sich allein auf die materielle Verwaltungstätigkeit der Behörden und der sonstigen Stellen des Bundes (§ 1 Abs. 1 IFG). Bei der Vorbereitung und Übermittlung von Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten an ausländische Staatsoberhäupter übt das Bundespräsidialamt keine Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne aus und ist daher nicht informationspflichtig.