Home › JurPC Web-Dok. 167/2022 Abgelehntes Einsichtsrecht in Glückwunschtelegramme des Bundespräsidenten
LeitsatzDer Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes bezieht sich allein auf die materielle Verwaltungstätigkeit der Behörden und der sonstigen Stellen des Bundes (§ 1 Abs. 1 IFG). Bei der Vorbereitung und Übermittlung von Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten an ausländische Staatsoberhäupter übt das Bundespräsidialamt keine Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne aus und ist daher nicht informationspflichtig. |