Home › JurPC Web-Dok. 149/2022 Vorübergehende Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen
LeitsatzVon einer nur vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments kann nicht mehr gesprochen werden, wenn seit der Mitteilung einer Störung der Telefon- und Internetverbindung nach Stellung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mehr als fünf Wochen vergangen sind und der Antragsteller nicht für sofortige Abhilfe sorgt bzw. darlegt, auf eine schnellere Behebung der von ihm geltend gemachten Störung hingewirkt zu haben oder beispielsweise die Beschaffung und Verwendung eines mobilen Hotspots veranlasst zu haben. |