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Vorübergehende Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen

Gericht:Oberverwaltungsgericht NRW
Aktenzeichen:16 B 413/22
Datum:6.7.2022
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 149/2022
Autor(en):Oberverwaltungsgericht NRW
Zitiervorschlag:Oberverwaltungsgericht NRW, 6.7.2022, 16 B 413/22, JurPC Web-Dok. 149/2022, Abs. 1

Leitsatz

Von einer nur vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments kann nicht mehr gesprochen werden, wenn seit der Mitteilung einer Störung der Telefon- und Internetverbindung nach Stellung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mehr als fünf Wochen vergangen sind und der Antragsteller nicht für sofortige Abhilfe sorgt bzw. darlegt, auf eine schnellere Behebung der von ihm geltend gemachten Störung hingewirkt zu haben oder beispielsweise die Beschaffung und Verwendung eines mobilen Hotspots veranlasst zu haben.