Home › JurPC Web-Dok. 103/2022 Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid als signiertes elektronisches Dokument über BeA
LeitsatzNach §§ 67, 100c Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit § 32d Strafprozessordnung ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ausschließlich als signiertes elektronisches Dokument über das BeA - Besondere Anwaltspostfach - und das BeBPo - das besondere elektronische Behördenpostfach - zu übermitteln. Eine Übermittlung in Papierform oder als Telefax ist unzulässig. |