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Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid als signiertes elektronisches Dokument über BeA

Gericht:AG Tiergarten
Datum:5.4.2022
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 103/2022
Zitiervorschlag:AG Tiergarten, 5.4.2022, JurPC Web-Dok. 103/2022, Abs. 1

Leitsatz

Nach §§ 67, 100c Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit § 32d Strafprozessordnung ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ausschließlich als signiertes elektronisches Dokument über das BeA - Besondere Anwaltspostfach - und das BeBPo - das besondere elektronische Behördenpostfach - zu übermitteln. Eine Übermittlung in Papierform oder als Telefax ist unzulässig.