Home › JurPC Web-Dok. 30/2022 Zugang einer E-Mail
LeitsatzDen Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält.Zu den Voraussetzungen eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags. |