Home › JurPC Web-Dok. 22/2022 Einbettung von Schriftarten in einem elektronischen Dokument
LeitsatzTrotz fehlender Einbettung von Schriftarten kann ein Dokument i.S.d. § 130a ZPO zur Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Leitsatz: Trotz fehlender Einbettung von Schriftarten kann ein Dokument i.S.d. § 130a ZPO zur Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. |