Home › JurPC Web-Dok. 122/2021 Maßnahmen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz
LeitsatzAuf Maßnahmen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz finden weder die EU-Grundrechte-Charta noch die Datenschutz-Grundverordnung Anwendung. Daher ist ein Anspruch auf Kopie der in einer Sicherheitsakte enthaltenen personenbezogenen Daten weder nach den Art. 7 und 8 GrCh noch gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gegeben. |