Home › JurPC Web-Dok. 105/2021 Datenerhebung der Verfassungsschutzbehörde mittels einer Vertrauensperson
LeitsatzBedient sich die Niedersächsische Verfassungsschutzbehörde zur Datenerhebung einer Vertrauensperson, so ist die Rechtmäßigkeit der Maßnahme auch nach den §§ 14, 15 und 16 NVerfSchG zu beurteilen. |