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Unentgeltliche Zurverfügungstellung einer analogen oder digitalen Kopie der im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung angefertigten Aufsichtsarbeiten

Gericht:Oberverwaltungsgericht NRW
Aktenzeichen:16 A 1582/20
Datum:8.6.2021
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 103/2021
Autor(en):Oberverwaltungsgericht NRW
Zitiervorschlag:Oberverwaltungsgericht NRW, 8.6.2021, 16 A 1582/20, JurPC Web-Dok. 103/2021, Abs. 1

Leitsatz

Der Kläger hat einen Anspruch auf Zurverfügungstellung einer unentgeltlichen Kopie seiner in der zweiten juristischen Staatsprüfung angefertigten Aufsichtsarbeiten nebst Prüfergutachten. Die vom Kläger in der zweiten juristischen Staatsprüfung angefertigten Aufsichtsarbeiten und die diesbezüglichen Prüfergutachten, auf deren unentgeltliche Kopie der Kläger einen Anspruch hat, sind personenbezogene Daten i. S. d. entsprechend anzuwendenden Art. 4 Nr. 1 DSGVO, die durch das Landesjustizprüfungsamt i. S. v. Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Nr. 2 DSGVO teilweise automatisiert verarbeitet werden.