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Keine Verwechslungsgefahr zwischen Etablissementsbezeichnungen 'Ciao' und 'Ciao Mamma' für italienische Lokale

Gericht:OLG Frankfurt a.M.
Aktenzeichen:6 W 35/21
Datum:30.6.2021
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 102/2021
Zitiervorschlag:OLG Frankfurt a.M., 30.6.2021, 6 W 35/21, JurPC Web-Dok. 102/2021, Abs. 1

Leitsatz

Die einander gegenüberstehenden Etablissementsbezeichnungen „Ciao" und „Ciao Mamma" sind mit Rücksicht auf die allenfalls durchschnittliche Kennzeichnungskraft des Begriffs "Ciao" als Grußformel nicht hinreichend ähnlich, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen. Der Bestandteil "Mamma" führt zu einem deutlich abweichenden Gesamteindruck.