Home › JurPC Web-Dok. 50/2021 Volksverhetzung durch Eintrag im Facebook-Profil
LeitsatzDie Verwendung des "Judensterns" unter Ersetzung des Worts "Jude" durch die Wörter "nicht geimpft", "AFD Wähler", "SUV Fahrer" und "Islamophob" in einem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil erfüllt als Beitrag zur öffentlich geistigen Auseinandersetzung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB und stellt auch keine Beleidigung der unter nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Juden dar. |