Home › JurPC Web-Dok. 47/2021 Zulässigkeit des Antrages auf Auskunft über Bestands- und Nutzungsdaten gemäß § 14 Abs. 3 TMG
LeitsatzDer Antrag auf Auskunft über Bestands- und Nutzungsdaten nach § 14 Abs. 3 TMG ist zulässig, soweit zivilrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte in Betracht kommen. |