Home › JurPC Web-Dok. 42/2021 Datenschutzrechtliche Anordnung zur Einlagerung von Patientenakten
LeitsatzEine "Verarbeitung" gem. Art. 4 Nr. 2 DSGVO setzt eine Handlung im Sinne einer menschlichen Aktivität voraus. Die bloße Lagerung personenbezogener Daten, ohne dass mit diesen Daten "umgegangen" wurde oder "umgegangen" wird, stellt keine Verarbeitung in diesem Sinne dar. |