Home › JurPC Web-Dok. 40/2021 Anspruch auf Informationszugang trotz Vielzahl von Anträgen
LeitsatzDas Informationsfreiheitsgesetz wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht durch Vorschriften der Vergabeverordnung verdrängt. § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist eine Vertraulichkeitsregelung im Sinne von § 3 Nr. 4 IFG. |