Home › JurPC Web-Dok. 39/2021 Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Bevollmächtigten
LeitsatzEinem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann - wie jedem anderen Rechtsanspruch - der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden.Der Einwand rechtsmissbräuchlicher Antragstellung ist im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nur zu bejahen, wenn positiv festgestellt wird, dass es dem Antragsteller in Wirklichkeit nicht um die begehrte Information geht.Das Verhalten eines Bevollmächtigten außerhalb des eigenen Mandats ist einem Antragsteller nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht zuzurechnen. |