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Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Bevollmächtigten

Gericht:Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen:10 C 12.19
Datum:24.11.2020
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 39/2021
Autor(en):Bundesverwaltungsgericht
Zitiervorschlag:Bundesverwaltungsgericht, 24.11.2020, 10 C 12.19, JurPC Web-Dok. 39/2021, Abs. 1

Leitsatz

Einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann - wie jedem anderen Rechtsanspruch - der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden.Der Einwand rechtsmissbräuchlicher Antragstellung ist im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nur zu bejahen, wenn positiv festgestellt wird, dass es dem Antragsteller in Wirklichkeit nicht um die begehrte Information geht.Das Verhalten eines Bevollmächtigten außerhalb des eigenen Mandats ist einem Antragsteller nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht zuzurechnen.